Umgang mit Baumschäden nach Extremwetter
Nach extremen Wetterereignissen wie Orkanen sind Gärten und Grünanlagen oft stark betroffen. Umgestürzte Bäume und herabgefallene Äste erfordern eine umgehende Beseitigung, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) weist in diesem Zusammenhang auf die Verkehrssicherheitspflicht von Grundstücksbesitzern hin. Es wird empfohlen, Bäume umgehend auf Sturmschäden kontrollieren zu lassen. Insbesondere Totholz und angebrochene Äste, die bei erneutem Wind herabfallen könnten, müssen schnellstmöglich entfernt werden.
Jetzt sämtliche Grün- und Gartenanlagen und im Besonderen die Bäume in den Städten auf Schäden überprüfen.
Baumwunden, die durch Stürme oder Schnee entstanden sind, bedürfen einer fachgerechten Behandlung, um eine Schwächung des Baumes zu verhindern. Jede Wunde stellt eine potenzielle Eintrittspforte für Schaderreger dar.
Die privaten wie auch öffentlichen Grundstücksbesitzer als Träger der Verkehrssicherheitsplicht bei Bäumen müssen dafür sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahr ausgeht. Da viele Baumschäden auf den ersten Blick nicht als solche erkannt werden, ist es umso wichtiger, Kontrolluntersuchungen von Fachleuten durchführen zu lassen.
Viele Landschaftsgärtner bieten spezialisierte Baumdienste und Baumpflege an. Diese Fachkräfte pflegen, schneiden und fällen Bäume unter Anwendung verschiedener Techniken. Ihre Tätigkeit beschränkt sich nicht nur auf die Beseitigung von Sturmschäden, sondern umfasst die ganzjährige Baumpflege, um den dauerhaften Erhalt der Bäume zu sichern. Durch ihre Arbeit tragen sie zum Erhalt und zur Verbesserung der Standortbedingungen bei und fördern die Vitalität der Bäume.
Denn nur gesunde und vitale Bäume können auch einem Orkan wie Xaver trotzen.
Verkehrssicherheitspflicht und Baumpflege im Detail
Grundstücksbesitzer sind gesetzlich zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit ihrer Bäume verpflichtet. Sie müssen gewährleisten, dass von ihrem Grundstück keine Gefahr ausgeht. Dies beinhaltet die periodische visuelle Kontrolle von Straßen- oder Parkbäumen.
Die Häufigkeit dieser Kontrollen richtet sich nach dem Alter und Zustand der Bäume sowie der Intensität des Publikumsverkehrs. Bei Anzeichen einer potenziellen Gefahr ist eine detaillierte Untersuchung durch einen Fachmann erforderlich.