Allgemeines, Verbände

BGL: Mindestlohn-Regelungen bleiben vorerst unverändert

28.04.2015

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau kritisiert die Entscheidung der Bundesregierung, die Mindestlohn-Regelungen unverändert zu lassen. Besonders die Dokumentationspflichten und die Unternehmerhaftung belasteten mittelständische GaLaBau-Betriebe unnötig. Der Verband fordert weiterhin Nachbesserungen zur Reduzierung des Bürokratieaufwands.

BGL kritisiert ausbleibende Anpassungen beim Mindestlohn

Die Entscheidung der Bundesregierung, die bestehenden Regelungen zum Mindestlohn vorerst nicht zu verändern, stößt im Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau auf deutliche Kritik. Insbesondere die weiterhin geltenden Vorgaben zur Dokumentation der Arbeitszeiten sorgen in der Branche für Unverständnis.

„Wir als GaLaBau-Branche sind enttäuscht, dass die schwarz-rote Koalition die Regelungen zum Mindestlohn vorerst unangetastet lassen wird. Besonders bei den damit verbundenen Verordnungen etwa zur Dokumentation der Arbeitszeit, hätten wir uns - als mittelständisch geprägte Branche - eine Nachbesserung gewünscht. Aus unserer Sicht hat die Bundesregierung damit eine Chance vertan, den Bürokratieaufbau für Branchen, die durch kluge Tarifpolitik nicht vom Mindestlohn betroffen sind, zu verringern. So bleibt es zumindest vorerst dabei, dass die bestehenden Mindestlohn-Regelungen und der damit verbundene unnötige Bürokratieaufwand die mittelständischen Betriebe zusätzlich belasten. Aus diesem Grund spricht sich der Bundesverband für den Garten- und Landschaftsbau e. V. weiterhin für Nachbesserungen beim Mindestlohngesetz aus – insbesondere bei der Regelung der Dokumentationspflichten und der Unternehmerhaftung.“

Der Garten- & Landschaftsbau ist überwiegend mittelständisch geprägt. Viele Betriebe sehen sich durch die umfangreichen Dokumentationspflichten mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand konfrontiert. Gerade Unternehmen, die aufgrund tariflicher Regelungen nicht vom gesetzlichen Mindestlohn betroffen sind, hatten auf Erleichterungen gehofft.

Aus Sicht des Verbandes führt die aktuelle Entscheidung dazu, dass bürokratische Belastungen bestehen bleiben. Neben der Arbeitszeitdokumentation wird insbesondere die Unternehmerhaftung weiterhin kritisch bewertet. Der BGL spricht sich daher für gezielte Nachbesserungen aus, um den administrativen Aufwand für die Betriebe zu reduzieren und Planungssicherheit zu schaffen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL)

Alexander-von-Humboldt-Str. 4
53604Bad Honnef
Deutschland

Tel.:+49 2224 7707-0
Fax:+49 2224 7707-77

E-Mail:
Web: 

Zurück