Branchenverbände

BGL fordert Mautbefreiung für den GaLaBau

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) kritisiert die Entscheidung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), den GaLaBau nicht in die Liste der mautbefreiten handwerklichen Tätigkeiten aufzunehmen. BGL-Präsident Thomas Banzhaf fordert eine umgehende Klarstellung.

GaLaBau im Maut-Dilemma: BGL kämpft für Gleichbehandlung

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) zeigt sich enttäuscht über die jüngste Entscheidung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Am 13. März 2024 veröffentlichte das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) eine Liste handwerklicher Tätigkeiten, deren Werkverkehre von der erweiterten Maut befreit sind. Der Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) wurde dabei nicht berücksichtigt, obwohl der BGL wiederholt auf die Notwendigkeit einer Aufnahme hingewiesen hatte.

BGL-Präsident Thomas Banzhaf äußerte sich verärgert über die Situation:

Das Ministerium diskriminiert mit seiner Entscheidung eindeutig den GaLaBau. Nach dem Gesetzeswortlaut ist der Werkverkehr zwischen Baustelle und Bauhof von der erweiterten Maut ausgenommen. Deshalb muss der GaLaBau auch in die Liste der Ausnahmen aufgenommen werden. Niemand kann ernsthaft glauben, dass die grüne Branche zum Gütertransportgewerbe gehört! Wir haben als BGL in den vergangenen Wochen und Monaten für eine praxisgerechte Klarstellung gekämpft. Ich fordere Bundesminister Wissing auf, jetzt endlich eine klare Ansage zugunsten der Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus zu machen.

Hintergrund der Mauterweiterung

Die Mautpflicht wird ab dem 1. Juli 2024 auf Nutzfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von 3,5 bis 7,5 Tonnen ausgeweitet. Das Bundesfernstraßenmautgesetz sieht in § 1 Abs. 2 Nr. 10 eine sogenannte Öffnungsklausel vor. Diese Klausel befreit die Werkverkehre des Handwerks, der Landwirtschaft sowie von Gewerben, die vergleichbare Tätigkeiten wie das Handwerk ausüben, von der Mautpflicht.

Der BGL setzt sich weiterhin intensiv beim BMDV für eine Klarstellung ein, die den GaLaBau in die Liste des BALM aufnimmt. Das Fehlen dieser Klarstellung führt derzeit zu Rechtsunsicherheit und Verärgerung bei den Betrieben, die sich auf die ab Juli 2024 geltende Maut vorbereiten müssen.

16.03.2024

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