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Salzfreie Winterdienste: Schutz für Pflanzen, Boden und Tiere

Bei winterlichen Verhältnissen sind Hauseigentümer und Mieter zur Räumung und Streuung von Gehwegen und Zugängen verpflichtet. Der Einsatz von Streusalz ist in den meisten Kommunen untersagt und birgt erhebliche Risiken für die Umwelt.

Umweltfreundliche Alternativen für den Winterdienst

Bei winterlichen Verhältnissen sind Hauseigentümer und Mieter zur Räumung und Streuung von Gehwegen und Zugängen verpflichtet. Obwohl Streusalz im Handel erhältlich ist, ist dessen Einsatz in den meisten Kommunen untersagt. Darüber hinaus birgt die Verwendung von Streusalz erhebliche Risiken für die Umwelt.

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) weist darauf hin, dass gelöstes Salz in Beeten und Rabatten die Wurzeln von Pflanzen schädigen kann. Ein erhöhter Salzgehalt im Boden beeinträchtigt die Nährstoff- und Wasseraufnahme der Pflanzen. Zudem führt er zu einer Bodenverdichtung, deren negative Auswirkungen bis ins Folgejahr reichen können.

Auch Tiere im Garten leiden unter Streusalz. Bei Hunden kann der Kontakt mit Salz beispielsweise zu Verbrennungen an den Pfoten führen.

Zum Schutz der Natur empfehlen Landschaftsgärtner den Einsatz von abstumpfenden Streumitteln. Dazu zählen Sand, Split oder Granulat. Diese Materialien sind gesetzlich zugelassen und verursachen keine Schäden an Pflanzen oder im Boden. Nach dem Schmelzen von Schnee und Eis können sie einfach zusammengefegt werden.

07.01.2026

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