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Obst und Gemüse aus Nicht-EU-Ländern: Hohe Qualität bei Importen nach Deutschland

Deutschland importiert jährlich große Mengen Obst und Gemüse aus Nicht-EU-Ländern. Eine strenge Qualitätskontrolle durch die BLE sichert die hohe Qualität der Produkte. Nur ein geringer Anteil der Importe wird beanstandet oder muss vernichtet werden.

Strenge Qualitätskontrollen sichern die Importqualität

Im Jahr 2020 wurden rund 201.000 Tonnen Obst und Gemüse aus Nicht-EU-Ländern über deutsche Häfen und Flughäfen eingeführt. Diese Importe unterliegen einer Qualitätskontrolle durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Von der gesamten Menge wurden lediglich vier Tonnen aufgrund erheblicher Mängel als nicht verzehrbar eingestuft und somit nicht importiert.

Die Qualitätskontrolleurinnen und -kontrolleure der BLE entscheiden mittels Risikoanalyse, welche angemeldeten Waren überprüft werden. Im vergangenen Jahr wurden 28.366 Tonnen des angemeldeten Obstes und Gemüses kontrolliert. Bei der Erstkontrolle wurden 409 Tonnen beanstandet und zur möglichen Korrektur an die Importeure zurückgegeben. Nach erfolgreicher Korrektur, beispielsweise bei der Kennzeichnung oder der Entfernung verdorbener Ware, können die Erzeugnisse importiert werden.

Die häufigsten Beanstandungsgründe waren, ähnlich wie im Jahr 2019, fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnungen, Verderb oder unzureichende Reife. Bei Limetten und Orangen wurden primär Schimmel und Fäulnis festgestellt. Bei Pflaumen, Grapefruit und Pfirsichen hingegen war eine falsche Kennzeichnung der Hauptkritikpunkt. Eine korrekte Kennzeichnung ist für Verbraucher wichtig, da sie verlässliche Informationen zum Ursprungsland oder zur Sorte liefert.

Verdorbene Ware ist oft auf unzureichende Transportbedingungen, wie eine fehlerhafte Kühlung, zurückzuführen. In den meisten Fällen korrigierten die Importeure die Kennzeichnung oder sortierten verdorbene Erzeugnisse aus. Die BLE überprüfte in einer Nachkontrolle die normgerechte Aufbereitung und stellte anschließend eine Konformitätsbescheinigung aus. Letztlich mussten lediglich vier Tonnen unter zollamtlicher Aufsicht vernichtet werden.

27.08.2021

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