Herausforderungen bei Gewässerentwicklungen und Renaturierungsprojekten
Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) plant die Erstellung eines Merkblatts zum Umgang mit Böden im Rahmen des Ausbaus und der Unterhaltung von Fließgewässern.
Gewässerentwicklungen und Renaturierungsprojekte gehen oft mit Eingriffen in den Boden einher. Insbesondere in Auenbereichen finden sich naturnahe Böden mit hohem Potenzial, wie Anmoore, Niedermoore oder grundwasserbeeinflusste Böden. Diese sind sensibel gegenüber Befahrung und baulichen Eingriffen. Eine sorgfältige Erfassung der Böden im Vorhabensbereich mittels großmaßstäbiger Bodenkarten oder Vor-Ort-Kartierungen ist daher notwendig. Dies beinhaltet auch die Beschreibung des aktuellen Zustands und eventueller Überprägungen.
Bei geplanten Maßnahmen ist zu prüfen, inwieweit bauliche Eingriffe in Auenböden mit den Zielen des Bodenschutzrechts vereinbar sind. Oftmals wird aus wasserwirtschaftlicher Sicht Auenboden abgefahren, um Retentionsraum zu schaffen. Der Vorhabenträger muss in der Planungsphase hochwertige und bodenfunktionale Verwendungsmöglichkeiten suchen. Dabei sind ortsnahe Verwertungen zur Verbesserung natürlicher Bodenfunktionen am Auftragsort zu bevorzugen.
Die Verwertung oder Entsorgung von Bodenaushub in Tagebauen oder Deponien sollte die Ausnahme bleiben. Beispiele für eine bodenschutzgerechte Wiederverwendung von überschüssigem Auenboden sind die schonende Nutzung humoser Oberböden auf Ackerflächen oder die Wiederherstellung durchwurzelbarer Bodenschichten auf Tagebau- und Abgrabungsflächen. Bei der Wiederverwendung sind schädliche Bodenverdichtungen und Beeinträchtigungen des Bodengefüges zu vermeiden. Neben bodenschutzrechtlichen sind auch abfallrechtliche Anforderungen bei der Umlagerung von Bodenmaterial zu beachten.
Bei großflächigen Renaturierungsmaßnahmen mit Neutrassierungen können Kosten durch den Umgang mit geogen oder anthropogen belastetem Bodenaushub entstehen. Voruntersuchungen und ein vorausschauendes Bodenmanagement sind daher für Planungs- und Kostensicherheit erforderlich. Die Gewässerunterhaltung sollte Aspekte der Gewässerpflege und -entwicklung umfassend berücksichtigen.
Ziele der Arbeitsgruppe
Ziel der Maßnahmenumsetzung ist das Erreichen eines guten ökologischen Zustands an natürlichen Gewässern oder eines guten ökologischen Potenzials an erheblich veränderten oder künstlichen Gewässern. Verbesserungsmaßnahmen an Fließgewässern zielen darauf ab, biologische Qualitätskomponenten und hydromorphologische Gegebenheiten in einen guten Zustand zu versetzen. Diese wasserwirtschaftlichen Ziele und Maßnahmen müssen mit den fachlichen Anforderungen des Bodenschutz- und Naturschutzrechts in Einklang stehen.
Die Anforderungen beider Akteure müssen gewässerbezogen definiert und abgestimmt werden. Maßnahmen werden weiterhin im Rahmen der Gewässerunterhaltung gemäß § 39 WHG sowie bei Gewässerausbauverfahren nach §§ 67 ff WHG umgesetzt. Die Arbeitsgruppe GB-2.18 „Bodenschutz bei der Gewässerunterhaltung“ im Fachausschuss GB-2 „Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ möchte mit dem geplanten Merkblatt Verantwortlichen in Ländern, Kommunen und Verbänden, Fachleuten in wasserwirtschaftlichen Dienststellen, Ingenieurbüros und Aufsichtsbehörden sachgerechte Lösungen für den Umgang mit Böden bei Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern aufzeigen.
Das Merkblatt soll als gemeinsame Publikation von DWA und Bundesverband Boden e.V. (BVB) erarbeitet und veröffentlicht werden. Die DWA-Bundesgeschäftsstelle nimmt Hinweise und Anregungen entgegen. Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind Vertreter wissenschaftlicher Einrichtungen, Planungsbüros, Betreiber wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie Vertreter forstwirtschaftlicher Einrichtungen oder sonstige Interessierte eingeladen.
Interessenten können sich mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs an die DWA-Bundesgeschäftsstelle wenden: Dipl.-Geogr. Georg Schrenk, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Tel. 02242/872-210, Fax 02242/872-184.
![Fließgewässer (Foto: Immanuel Giel [CC BY 3.0])](https://www.soll-galabau.de/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Fliessgewaesser_27ae61289a.jpg)