Das Teilhabechancengesetz als Brücke ins Berufsleben in Pirmasens
Langzeitarbeitslosigkeit erschwert den Wiedereinstieg ins Berufsleben erheblich. Das zum Jahresbeginn 2019 in Kraft getretene Teilhabechancengesetz (§ 16 i SGB II) erweitert die Eingliederungsförderung. Es ermöglicht die Förderung von Arbeitsplätzen, die nicht mehr zwingend wettbewerbsneutral oder gemeinnützig sein müssen.
Wir wissen: Die Perspektiven und Chancen für Langzeitarbeitslose wirken sich immer auch auf die Zukunftschancen ihrer Kinder aus. Für uns als Stadtverwaltung ist gerade deshalb die Motivation umso höher, die sich bietenden Möglichkeiten aus dem Teilhabechancengesetz zu nutzen und sozusagen einen kleinen 3. Arbeitsmarkt aufzubauen.
Dies erklärt Markus Zwick, Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens. Der sogenannte dritte Arbeitsmarkt zielt darauf ab, Langzeitarbeitslosen durch geförderte Beschäftigungsverhältnisse neue Perspektiven zu eröffnen.
Es ist ohnehin nicht hinnehmbar und wäre wirtschaftlich unvernünftig, die Arbeitskraft gesunder erwachsener Menschen ungenutzt zu lassen. Insofern möchten wir auch mit gutem Beispiel vorangehen für Unternehmen und zeigen, dass sich der Rückweg ins Beschäftigungsleben für beide Seiten lohnt – für Arbeitskräfte ebenso wie für die in Vorleistung tretenden Arbeitgeber.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes hat die Stadtverwaltung Pirmasens 53 Personen eine neue berufliche Chance geboten. Die Einsatzbereiche umfassen unter anderem die Registratur, das Stadtarchiv, Hausmeistergehilfen- und Reinigungstätigkeiten im Gebäudemanagement, sowie Aufgaben im Garten- und Friedhofsamt und in der Jugendpflege.
Das übergeordnete Ziel ist die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, um eine langfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen. Zehn Personen konnten bereits erfolgreich vermittelt werden, zwei davon begannen eine Berufsausbildung. Aktuell sind 21 weitere Personen über das Bundesprogramm bei der Stadtverwaltung beschäftigt.
Vom Langzeitarbeitslosen zum Landschaftsgärtner: Der Weg von Dominic Gerlach
Dominic Gerlach, Jahrgang 1986, brach eine Kochlehre ab und war anschließend in verschiedenen Ein-Euro-Jobs tätig. Maßnahmen zur Bewerbung brachten ihm nach eigener Aussage keinen Mehrwert. Eine Zwischenstation in der Kirchbergwerkstatt, einer gemeinnützigen Einrichtung für Arbeit und Qualifizierung, weckte jedoch seine Freude an der Arbeit.
Im Jahr 2019 erhielt Dominic Gerlach über das § 16 i-Programm das Angebot, im Garten- und Friedhofsamt in der Grünpflege zu arbeiten. Er nahm eine Dreiviertelstelle mit regulärer Bezahlung an.
Eine Dreiviertelstelle mit normaler Bezahlung hat mich gereizt und es war sowieso Zeit für ein völlig neues Kapitel. Mir hat die Arbeit großen Spaß gemacht und auch das Betriebsklima war toll. Ich habe im wahrsten Sinne des Wortes meine Berufung gefunden!
Motiviert durch diese Erfahrung bewarb sich Dominic Gerlach ein Jahr später auf einen städtischen Ausbildungsplatz zum Landschaftsgärtner. Die Entscheidung fiel ihm leicht, da er die Ausbildung als "etwas Handfestes" betrachtete und sein Lebensstandard durch die Zeit mit Arbeitslosengeld nicht hoch war.
Während seiner Ausbildung nutzte er verschiedene Möglichkeiten zur Weiterbildung, darunter einen Naturstein-Lehrgang auf Kreta, gefördert durch das EU-Programm Erasmus+.
Im Juli 2023 schloss er seine Ausbildung mit der Note 1,0 im schulischen und 2,59 im praktischen Bereich ab. Die Stadtverwaltung übernahm ihn direkt in die Pflegekolonne. Mittlerweile war er erneut auf Kreta, diesmal als Ausbilder-Assistent.
Zu seinen weiteren Plänen äußert sich Dominic Gerlach:
Ich werde jetzt ein paar Jahre Berufserfahrung sammeln, bevor ich mich irgendwie weiterqualifiziere – das ist wie beim Autofahren: Erst macht man den Führerschein und danach lernt man richtig zu fahren.
Eine Option sei die Meisterschule. Rückblickend bewertet er seine Entscheidung positiv:
Der Anstoß vom Arbeitsamt war für mich ein wichtiger Impuls, etwas im Positiven zu ändern. Ich bin froh und glücklich, bei der Stadt die Chance für einen Neuanfang bekommen zu haben – umso besser, dass auch noch eine Ausbildung daraus geworden ist.
Fördervoraussetzungen nach § 16 i SGB II
Die Förderung richtet sich an arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die bisher nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten. Ziel ist die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und die Ermöglichung des Übergangs in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Erwerbsfähigkeit und Leistungsberechtigung
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- Bezug von Leistungen nach dem SGB II für mindestens 6 Jahre innerhalb der letzten 7 Jahre oder seit mindestens 5 Jahren
Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Voll- oder Teilzeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, bei kommunalen Unternehmen und bei Trägern. Die Lohnkostenzuschüsse werden für bis zu fünf Jahre gewährt:
- 100 Prozent in den ersten beiden Jahren
- 90 Prozent im dritten Jahr
- 80 Prozent im vierten Jahr
- 70 Prozent im fünften Jahr
Zusätzlich können Weiterbildungskosten während des Arbeitsverhältnisses bis zu 300 Euro sowie Kosten für eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) übernommen werden.
Aufgaben der Stadtgärtnerei Pirmasens
Die Stadtgärtnerei Pirmasens ist für ein breites Spektrum an Aufgaben zuständig. Dazu gehören das Anlegen und Pflegen von Pflanzflächen sowie die Baumpflege, inklusive Kronensicherung und Fällarbeiten. Auch die Gestaltung von Außenanlagen, wie das Pflastern von Wegen und Plätzen, das Setzen von Mauern, Zäunen und Treppen, gehört zu den Tätigkeiten.
Das Team der Stadtgärtnerei ist zudem für das Anlegen von Teichen und Wasserläufen sowie die Wartung von Brunnenanlagen und Pumpsystemen verantwortlich. Die Gestaltung und Kontrolle von Spielplätzen zählt ebenfalls zu ihren Aufgaben. Eine Besonderheit in Pirmasens ist der regelmäßige Einsatz im Winterdienst, bei dem sich alle städtischen Abteilungen gegenseitig unterstützen.
Obwohl sich der Arbeitsaufwand über das Jahr verteilt, gibt es Spitzenlasten, beispielsweise beim Ausbringen von Saisonfloren für Frühjahr, Sommer und Herbst. Nach Stürmen fallen Aufräumarbeiten an, und in trockenen Perioden ist eine intensive Bewässerung erforderlich. Besondere Veranstaltungen wie Stadtjubiläen oder Rheinland-Pfalz-Tage erfordern ebenfalls einen erhöhten Einsatz, um die Grünflächen der Stadt ansprechend zu gestalten.
