Hintergründe zur Ablehnung der assoziierten Mitgliedschaft
Die Mitgliederversammlung des Zentralverbandes Gartenbau e. V. (ZVG) hat am 26. September 2018 den Antrag des Bundes deutscher Baumschulen e. V. (BdB) auf assoziierte Mitgliedschaft abgelehnt. Zuvor hatte der BdB seine ordentliche Mitgliedschaft fristgerecht zum Jahresende gekündigt.
Die Entscheidung über den Antrag des BdB, ab dem 1. Januar 2019 als assoziiertes Mitglied im ZVG geführt zu werden, erfolgte im Rahmen des Deutschen Gartenbautages 2018 in Berlin. Gemäß §3 Abs. 2 der ZVG-Satzung ist für Landesverbände und Bundesverbände der Fachrichtungen des Gartenbaus mit eigener Rechtsform eine ordentliche Mitgliedschaft vorgesehen. Diese Satzungsbestimmung war der Grund für die Ablehnung des Antrags durch die ZVG-Mitglieder.
