Hintergründe zur Trennung der Verbände
Der Bund deutscher Baumschulen e. V. (BdB) und der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) gehen künftig getrennte Wege. Die Mitgliederversammlung des ZVG lehnte am 26. September 2018 einen Antrag des BdB auf assoziierte Mitgliedschaft ab. Zuvor hatte der BdB seine ordentliche Mitgliedschaft fristgerecht zum Jahresende gekündigt.
Die Entscheidung über den Antrag des BdB auf assoziierte Mitgliedschaft ab dem 1. Januar 2019 erfolgte im Rahmen des Deutschen Gartenbautages 2018 in Berlin. Die Satzung des ZVG sieht gemäß §3 Abs. 2 für Landesverbände und Bundesverbände der Fachrichtungen des Gartenbaus, die über eine eigene Rechtsform verfügen, ausschließlich die ordentliche Mitgliedschaft vor. Diese satzungsrechtliche Grundlage führte zur Ablehnung des Antrags durch die ZVG-Mitglieder.
