Die Grüne Stadt

„Zukunft Stadtgrün“ wird fortgeführt

Das Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ wird fortgesetzt. Der Bundeshaushalt für 2018 sieht dafür 50 Millionen Euro vor, was die Bedeutung des Programms für eine moderne und klimawandelgerechte Stadtentwicklung unterstreicht.

Fortsetzung des Förderprogramms „Zukunft Stadtgrün“

Das Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ wird fortgesetzt. Der Bundeshaushalt für 2018, der Ende vergangener Woche von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, sieht dafür 50 Millionen Euro vor.

Zuvor hatte der Bauausschuss des Bundestages fraktionsübergreifend einen Entschließungsantrag angenommen. Dieser Antrag unterstreicht die Bedeutung des Förderprogramms und fordert dessen „mittelfristige Sicherung und Fortentwicklung“.

Wir begrüßen diese Beschlüsse des Bundestages, stärken sie doch den Stellenwert von Stadtgrün für eine moderne und klimawandelgerechte Stadtentwicklung außerordentlich und sind ein großer Erfolg für unsere verbandlichen Anstrengungen für mehr Grün in der Stadt.

Dies erklärte Eiko Leitsch, Vizepräsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL).

Aus Sicht des Branchenverbandes der Landschaftsgärtner stellen das Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ und das im letzten Jahr verabschiedete Weißbuch Stadtgrün einen wichtigen Schritt hin zu einer grünen Stadtentwicklungspolitik dar.

Angesichts der großen Herausforderungen vor denen die Städte stehen, sind wir überzeugt, dass Stadtgrün eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung dieser Aufgaben leisten kann. Unser Ziel ist es deshalb, eine Aufstockung der Mittel für das Förderprogramm von aktuell 50 Mio. Euro auf 100 Mio. Euro zu erreichen.

So Leitsch weiter.

Bund-Länder Förderprogramm Zukunft Stadtgrün im Detail

Das Bundesbauministerium startete 2017 das Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung „Zukunft Stadtgrün“. Dafür wurden 2017 50 Millionen Euro als Verpflichtungsrahmen bereitgestellt. Die Bundesfinanzhilfen sind für Maßnahmen zur Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur in den Ländern und Kommunen vorgesehen.

Die Finanzmittel können für städtebauliche Maßnahmen eingesetzt werden, die der Anlage, Sanierung oder Qualifizierung und Vernetzung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiflächen dienen. Dies geschieht im Rahmen der baulichen Erhaltung und Entwicklung von Quartieren als lebenswerte und gesunde Orte.

11.07.2018

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