Notwendigkeit einer angepassten Förderpolitik
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) spricht sich für eine Neuausrichtung der Vergütungsstrukturen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus. Ziel ist die Förderung naturverträglicher Anbauformen von Biomasse.
Im Rahmen eines Dialogforums zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt betonte Dr. Alfred Herberg, Fachbereichsleiter für nachhaltige Nutzung im BfN, die Notwendigkeit dieser Anpassung. Er wies darauf hin, dass die Produktion erneuerbarer Energien aus Biomasse, insbesondere landwirtschaftlicher Erzeugnisse, bei unveränderten Fördersätzen zu Konflikten mit dem Erhalt der biologischen Vielfalt führen kann.
Ein Teil der Erneuerbaren Energien wird auf der Basis von Biomasse produziert. Dabei spielen landwirtschaftlicher Erzeugnisse eine bedeutsame Rolle. Ohne eine Änderung der Fördersätze sind regional konzentriert erhebliche Konflikte mit dem Ziel der Erhaltung biologischer Vielfalt vorprogrammiert.
Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesregierung formuliert das Ziel, dass die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien nicht zulasten der biologischen Vielfalt gehen soll. Aktuelle BfN-Studien zeigen jedoch bereits Nutzungskonflikte auf. Insbesondere die im EEG festgelegten, kombinierbaren Boni können zu Überförderungen von Biogasanlagen führen und bedürfen einer Korrektur. Im Gegensatz dazu sind Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzprogramme, die beispielsweise die Bewirtschaftung und Pflege artenreicher Wiesen fördern, deutlich geringer ausgestattet.
Diese Situation führt vielerorts dazu, dass Landwirte Grünland in Ackerflächen umwandeln. Gleichzeitig wird die verbleibende Grünlandfläche intensiver genutzt, was zu einer Abnahme der Qualität dieser Flächen führt. Das BfN sieht darin keine zwangsläufige Entwicklung, sondern eine Folge der aktuellen Förderpolitik. Eine sachgerechte Energieerzeugung auf Basis landwirtschaftlicher Produkte könnte demnach im Einzelfall positive Effekte auf die biologische Vielfalt haben.
Dafür ist es erforderlich, naturverträgliche und die Biodiversität fördernde Biomasseformen wie Landschaftspflegematerial oder Mischkulturen deutlich besser zu vergüten als bisher. Im Gegenzug sollten intensive, umweltbelastende Anbauformen geringer gefördert werden. Eine Stärkung naturverträglicher Optionen beim Energiepflanzenanbau ist auch im Rahmen der bevorstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa notwendig.
Klimaschutz kann und soll dazu beitragen, die biologische Vielfalt zu erhalten. Wenn dagegen mit Klimaschutzmaßnahmen die biologische Vielfalt massiv gefährdet wird, macht dies keinen Sinn. Klimaschutzmaßnahmen durch Bioenergie sind nicht zielführend, wenn sie mit Grünlandumbruch verbunden sind.
Hintergrund und Flächenentwicklung der Bioenergie
Im Rahmen des "Zukunftsforums ländliche Entwicklung" auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin veranstaltete das BfN ein Dialogforum zum Thema "Erneuerbare Energien – wohin geht die Reise". Diese Veranstaltung war Teil des Umsetzungs- und Dialogprozesses der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt und brachte Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft sowie Verbände und Vereine zusammen, um Aspekte der ländlichen Entwicklung zu diskutieren.
Aktuell werden etwa 15 Prozent der Ackerfläche in Deutschland, das entspricht 1,8 Millionen Hektar, für die Energieerzeugung genutzt. Davon entfällt rund ein Drittel auf Energiemais. Prognosen der Bundesregierung zeigen, dass diese Fläche bis 2020 auf 2,5 bis 4 Millionen Hektar ansteigen könnte, was einer Verdopplung gleichkäme. Seit 2003 ist die Grünlandfläche bundesweit um 3,7 Prozent zurückgegangen. In einigen Bundesländern liegt der Verlust bereits über der für Cross Compliance relevanten 5-Prozent-Grenze. Der kontinuierliche Verlust artenreichen Grünlands wird zudem durch die FFH-Berichterstattung und die Rote Liste für Biotope belegt.