Finanzielle Stärkung für den Waldumbau und die Wiederbewaldung
Im Bundeshaushalt 2024 wurden die ursprünglich vorgesehenen Mittel für den Waldumbau und die Wiederbewaldung bestätigt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat erreicht, dass für diese spezifischen Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bis zu 125 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Diese Finanzierung schafft eine solide Basis für die Bundesländer, um entsprechende Programme zu initiieren und flächendeckend umzusetzen. Die übrigen GAK-Waldmaßnahmen werden im Rahmen der regulären GAK-Förderung fortgeführt.
Das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement, das bereits eine hohe Akzeptanz in der Praxis findet, wird ebenfalls weitergeführt. Ab dem Jahr 2024 erfolgt die Finanzierung dieses Programms durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) über Mittel aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK). Die Federführung für das Programm liegt künftig gemeinsam beim BMEL und BMUV. Anträge für das Programm können weiterhin eingereicht werden.
