Naturschutz

Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland" zur ökologischen Entwicklung von Flüssen und Auen

Das Bundeskabinett hat das Programm "Blaues Band Deutschland" beschlossen, um die ökologische Entwicklung großer Flüsse und ihrer Auen zu fördern. Ziel ist ein Biotopverbund von nationaler Bedeutung, der europäische Umweltziele unterstützt.

Förderung der Gewässerentwicklung und ihre Bedeutung

Das Bundeskabinett hat das Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland" beschlossen. Ziel des Programms ist die Förderung der ökologischen Entwicklung großer Flüsse und ihrer Auen in Deutschland. Damit soll ein Biotopverbund von nationaler Bedeutung geschaffen werden, der zur Erreichung europarechtlicher Umweltziele beiträgt.

Wir setzen uns seit Jahren für eine ökologische Gewässerentwicklung von Bundeswasserstraßen ein. Wegen unklarer Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen ist es bisher aber kaum möglich, ökologische Maßnahmen für diese Gewässer umzusetzen. Mit dem Kabinettsbeschluss werden nun wichtige Weichen gestellt.

Das deutsche Wasserstraßennetz umfasst rund 7.300 Kilometer, darunter Flüsse wie Rhein, Elbe, Donau, Weser und Oder sowie deren Nebenflüsse. Viele dieser Gewässer sind durch Steinpackungen an den Ufern, begradigte Flussbetten und fehlende Verbindungen zu Auengewässern und Altarmen geprägt.

Potenziale ungenutzter Wasserstraßen

An kleineren Bundeswasserstraßen wie Aller, Ilmenau, Fulda und Werra, die nicht mehr für den Güterverkehr genutzt werden, besteht ein erhebliches Potenzial.

Hier schlummert ein riesiges Potential vor unserer Haustür: gut 2800 Flusskilometer, die nicht mehr für den Güterverkehr gebraucht werden. Wenn man hier Fluss, Ufer und Aue wieder zu einer Einheit verbindet, dann profitiert nicht nur die Natur. Die Programmgelder sind auch eine wichtige Zukunftsinvestition für uns Menschen.

Naturnahe Flüsse und Auen tragen zum natürlichen Hochwasserrückhalt und zur Wasserreinigung bei. Zudem bieten sie wichtige Erholungsräume für Aktivitäten wie Radfahren, Wassersport, Angeln, Baden und Wandern.

Umsetzung und Rahmenbedingungen

Für die erfolgreiche Umsetzung des Programms ist es entscheidend, offene Rechtsfragen zügig zu klären und die notwendigen Mittel bereitzustellen. Das Programm soll möglichst schnell operativ umgesetzt werden.

Ganz zentral ist, dass überall in Deutschland fachlich qualifiziertes Personal für diese Aufgabe bereit gestellt wird. Es braucht einen Kümmerer sonst versacken gute Ideen und Pläne leicht in der Schublade.

Zudem sollen die Vergabekriterien so gestaltet werden, dass auch Projekte von Dritten, wie Verbänden und Kommunen, gefördert werden können.

Gute Initiativen müssen unabhängig vom institutionellen Hintergrund unterstützt werden.

Ein Beispiel für erfolgreiche Renaturierungsarbeiten ist die Untere Havel, wo in Zusammenarbeit mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sowie Förderungen von Bund und Ländern Altarme wieder angeschlossen, Uferbefestigungen beseitigt, Flutrinnen aktiviert sowie Ufer- und Auenwald entwickelt werden. Dies geschieht auf einer Länge von 90 Flusskilometern.

Hintergrund des Programms

Das Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland" wurde 2013 auf Initiative des NABU in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Seit 2014 hat eine interministerielle Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Bundesumwelt- und des Bundesverkehrsministeriums sowie nachgeordneten Fachbehörden wie dem Umweltbundesamt, dem Bundesamt für Naturschutz, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Bundesanstalt für Gewässerkunde und der Bundesanstalt für Wasserbau, an den inhaltlichen Eckpfeilern gearbeitet. Im vergangenen Jahr wurde der Arbeitsgruppe ein Rechtsgutachten übergeben, das offene Rechtsfragen, insbesondere hinsichtlich der Zuständigkeiten von Bund und Ländern, beleuchtet.

01.02.2017

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