Bodenpflege

Bundestag beschließt Novelle des Düngegesetzes

Der Bundestag hat eine Novelle des Düngegesetzes verabschiedet. Die Änderungen sollen landwirtschaftlichen Betrieben mehr Planungssicherheit bieten und gleichzeitig den Umweltschutz verbessern, um hohe Strafzahlungen aufgrund von Nitratbelastungen abzuwenden.

Hintergrund der Nitratbelastung in Deutschland

Einige Regionen in Deutschland sind seit Jahren von hohen Nitratbelastungen in Gewässern betroffen. Dies betrifft insbesondere Gebiete mit intensiver Tierhaltung oder intensivem Gemüseanbau. Zu hohe Stickstoffeinträge in Böden gefährden die biologische Vielfalt, belasten Gewässer und können die Klimakrise verschärfen.

Die Nitratbelastungen stellen Wasserwerke vor Herausforderungen und führen durch aufwendige Verfahren zu höheren Trinkwasserpreisen. Ursachen hierfür waren unzureichende Vorschriften in der Vergangenheit, standortbedingte Voraussetzungen mit geringer Grundwasserneubildungsrate sowie mangelnde Vollzugsvorgaben und Kontrollen der Düngeregeln. Die Düngung war in einigen Regionen nicht immer bedarfsgerecht.

EU-Verfahren und Konsequenzen für Deutschland

Die EU-Kommission hatte die Bundesregierung seit 2013 aufgefordert, die Düngeregeln anzupassen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und den Ländern dazu beigetragen, dass das seit 2013 anhängige Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie 2023 eingestellt wurde. Es drohten rückwirkende Strafzahlungen von über einer Million Euro pro Tag.

Für die Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens erwartete die EU-Kommission eine deutliche Überarbeitung des Düngerechts. Deutschland hatte der EU-Kommission unter anderem ein Wirkungsmonitoring zur aktuell geltenden Düngeverordnung zugesagt. Die EU-Kommission forderte ein robustes, rechtssicheres, vollzugstaugliches und auf kontrollierbaren Daten basierendes System.

Ziele der Gesetzesänderung und zukünftige Maßnahmen

Nach den Plänen des BMEL soll auf Grundlage der Monitoringergebnisse nicht nur die Wirksamkeit der Düngeverordnung überprüft werden. Ziel ist es auch, weitergehende Maßnahmendifferenzierungen für Betriebe zu ermöglichen, die in nitratbelasteten Gebieten gewässerschonend wirtschaften.

Der Einsatz von Dünger soll angemessen und fair bewertet werden. Das BMEL strebt ein System an, das dem Verursacherprinzip stärker Rechnung trägt. Wer Wasser gefährdet, soll stärker in die Pflicht genommen werden; wer Wasser schützt, soll entlastet werden.

08.06.2024

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