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Bundesverband Deutscher Steinmetze: Thüringens Friedhofskultur braucht keine Bestattungswälder

Der Bundesverband Deutscher Steinmetze kritisiert die geplante Gesetzesänderung in Thüringen, die Bestattungswälder erleichtern soll. Dies würde den Wettbewerb für bestehende Friedhöfe verschärfen und privaten Anbietern Zugang zu einem hoheitlichen Bereich ermöglichen.

Kritik an der geplanten Gesetzesänderung in Thüringen

Die Thüringer Landesregierung beabsichtigt, mit einer Änderung des Bestattungsgesetzes die Zulassung von Bestattungswäldern zu erleichtern. Dies würde privaten Anbietern den Zugang zu einem hoheitlichen Bereich der Daseinsvorsorge ermöglichen. Der Bundesverband Deutscher Steinmetze sieht darin eine Verschärfung des Wettbewerbs für bestehende Friedhöfe.

Die Gesetzesvorlage vom 25. November 2015 zielt darauf ab, dem Bedürfnis nach naturnahen Bestattungen durch die Möglichkeit von Urnenbeisetzungen im Wald entgegenzukommen. Demnach könnten Friedhöfe auch als Waldfriedhöfe angelegt werden. Die Vorlage sieht vor, dass Friedhofsträger bei Errichtung und Betrieb Dritter als unselbstständige oder selbstständige Verwaltungshelfer einsetzen können. Waldfriedhöfe könnten im Einvernehmen mit der unteren Forst- und Naturschutzbehörde im Wald angelegt oder erweitert werden, ohne dass eine Änderung der Nutzungsart des Waldes erforderlich wäre. Eine Einfriedung wäre nicht notwendig.

Der Verband äußert die Vermutung, dass politische Entscheidungsträger sich von wirtschaftlich orientierten Unternehmen, wie den Anbietern von Bestattungswäldern, instrumentalisieren lassen. Traditionelle Friedhöfe werden bisher von hoheitlichen und konfessionellen Trägern betrieben.

Die Friedhofskultur ist eine gesellschaftliche Aufgabe und jegliche Form der Privatisierung von Bestattungsplätzen befördert eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, wie sie sich wohl kein Bürger wünschen dürfte.

Argumente, dass kommunale Friedhofsträger trotz eines solchen Gesetzes frei über die Entwicklung ihrer Friedhöfe entscheiden könnten, werden als nicht haltbar zurückgewiesen. Die hoheitlichen Träger hätten auch ohne eine gesetzliche Beförderung von Bestattungswäldern alle Möglichkeiten. Es sei legitim, der Privatwirtschaft im Bestattungswesen nicht Tür und Tor zu öffnen, solange die öffentliche beziehungsweise konfessionelle Hoheit über die Bestattungsplätze in Deutschland bestehe.

Ein weiterer Aspekt ist, dass bestehende Friedhöfe bereits vielfältige Möglichkeiten für naturnahe Bestattungen bieten. Viele Friedhöfe sind aufgrund ihrer Gestaltung und Pflanzenvielfalt per se Naturorte. Sie dienen in Städten als Refugien für Tier- und Pflanzenarten und als grüne Rückzugsräume für Menschen. Die Umwandlung bestehender Orte nach modernen Bedürfnissen mag schwieriger erscheinen als die Eröffnung eines Bestattungswaldes, doch die scheinbar einfachere Lösung sei kurzsichtig.

Diese Entwicklung würde dazu führen, dass Friedhöfe weiter an Bedeutung verlieren und ihre Träger unter Druck geraten. Das Interesse an Friedhöfen würde sowohl bei der Bevölkerung als auch bei den Trägern abnehmen, was die Probleme vergrößert. Der Verband stellt die Frage, ob es nicht Aufgabe der Politik sei, die hoheitlichen Grundfesten des Staates zu schützen, anstatt große Unternehmen als direkte Konkurrenz zu kommunalen Aufgaben zu fördern.

Viele neue Konzepte auf bestehenden Friedhöfen zeigen, dass ein Umbau in Zusammenarbeit zwischen Verwaltungen, Planern, Bürgern, Steinmetzen und Friedhofsgärtnern gelingt. Beispiele reichen von kleineren Grabanlagen und naturnahen Baumbestattungen bis zur Neugestaltung ganzer Friedhofsareale mit Bänken, Brunnen und künstlerischen Elementen. Diese Orte der Erinnerung und des Gedenkens sind oft pflegefrei und im Gegensatz zu Bestattungswäldern für alle Menschen zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

Dieser Weg sollte weiter beschritten werden, da gute Ideen in der Grabgestaltung auf Friedhöfen zu hoher Akzeptanz in der Bevölkerung führen und die Suche nach externen Alternativen reduziert. Es liege in der Verantwortung von Politik und Verwaltung, sinnvolle und nachhaltige Entscheidungen für Gemeinden und Bürger zu treffen. Es bedürfe keiner großen gewinnorientierten Unternehmen im Friedhofs- und Bestattungswesen. Stattdessen sollten die Chancen der Weiterentwicklung des bestehenden Kulturguts genutzt werden.

Es sei nicht notwendig, neue Friedhofsflächen im Wald zu schaffen, die ausschließlich im Interesse privater Anbieter liegen, während auf kommunalen Friedhöfen immer mehr Freiflächen zur Verfügung stehen. Solange Friedhöfe zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehören und nicht privatisiert sind, darf es keine Sonderregelungen zur Bevorzugung ausgewählter privater Anbieter geben. Die Interessen privatwirtschaftlicher Unternehmen tangierten bisher die hoheitlichen Träger nicht bewusst; dieser Grundsatz der Gleichbehandlung müsse weiterhin gelten. Die Interessen der Hinterbliebenen seien auch auf den bestehenden Friedhöfen umsetzbar.

24.05.2016

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