Herausforderungen für die Waldbesitzer
Die deutschen Wälder sind durch Sturmschäden, Dürreperioden und Borkenkäferbefall erheblich belastet. Angesichts dieser Entwicklungen hat das Bundeswaldministerium zusätzliche Mittel für Präventions- und Anpassungsmaßnahmen an Extremwetterlagen bereitgestellt.
Die Sturmschäden im Winterhalbjahr 2017/2018, im Sommer dann die langanhaltende Dürre, zudem der Borkenkäferbefall – die Schäden in unseren Wäldern sind dramatisch. Deshalb bin den Parlamentariern sehr dankbar, dass sie dem Haushalt meines Ministeriums 25 Millionen zusätzlich über fünf Jahre bewilligt haben, um Maßnahmen zur Prävention und Anpassung auf Extremwetterlagen zu fördern. Auf der nächsten Sitzung des Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz“ Ende des Monats werden auf Ministerebene die Details eingebracht, damit der neue Fördertatbestand bereits 2019 zum Einsatz kommen kann. Ich halte das für einen wichtigen Schritt.
Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 25 Millionen Euro über fünf Jahre sollen über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bereitgestellt werden. Die Details für die Umsetzung des neuen Fördertatbestands sollen Ende des Monats auf Ministerebene festgelegt werden, um eine Anwendung bereits im Jahr 2019 zu ermöglichen.
Auswirkungen auf die Forstwirtschaft
Die großen Mengen an Schadholz haben zu einem deutlichen Rückgang der Holzpreise und somit der Einnahmen der Waldbauern geführt. Allein in Rheinland-Pfalz wird eine Schadholzmenge von rund 500.000 Festmetern erwartet. Diese Situation ist auch auf die Zwangsnutzungen infolge von Borkenkäfermassenvermehrungen zurückzuführen, die durch die extreme Trockenheit in diesem Jahr begünstigt wurden und vielerorts drei Generationen des Borkenkäfers ermöglichten.
Als Reaktion darauf wurde die Einrichtung eines kontinuierlichen Monitoringsystems für das Auftreten und die Entwicklung von Waldschäden veranlasst. Ziel ist es, belastbare Zahlen für ein zentrales Krisenmanagement zu erhalten.
Allein in Rheinland-Pfalz wird mit einer Gesamtschadholzmenge von rund 500.000 Festmetern gerechnet. Das liegt auch an den Zwangsnutzungen in Folge von Borkenkäfermassenvermehrungen – aufgrund der extremen Trockenheit dieses Jahr konnte der Borkenkäfer vielerorts drei Generationen ausbilden. Aus diesem Grund habe ich die Einrichtung eines kontinuierlichen Monitoringsystems über das Auftreten und die Entwicklung der Schäden im Wald veranlasst – wir brauchen belastbare Zahlen für ein zentrales Krisenmanagement. Kurzum, wir müssen die Waldeigentümer finanziell stärker unterstützen vor allem bei der Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Das liegt in unser aller Interesse, nicht zuletzt weil der Wald beim Klimaschutz ein wesentlicher Teil der Lösung ist: Unsere Wälder und die nachhaltige Holznutzung entlasten die Atmosphäre jährlich um 127 Mio. Tonnen CO2 – das ist eine Größenordnung von 14 Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen.
Die finanzielle Unterstützung der Waldeigentümer, insbesondere bei der Anpassung der Wälder an den Klimawandel, wird als notwendig erachtet. Der Wald spielt eine wichtige Rolle im Klimaschutz, da die Wälder und die nachhaltige Holznutzung die Atmosphäre jährlich um 127 Millionen Tonnen CO2 entlasten, was etwa 14 Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen entspricht.
Förderung und wirtschaftliche Bedeutung
Ein Drittel der deutschen Fläche ist bewaldet, wobei knapp die Hälfte des Waldes in privater Hand ist. Der Rest verteilt sich auf Kommunen, Länder und den Bund. Der Wald ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum. Rund eine Million Beschäftigte in etwa 125.000 Unternehmen der Forst-, Holz- und Papierwirtschaft erwirtschaften einen Umsatz von rund 178 Milliarden Euro. Die Wälder sind hochproduktive Wirtschaftsräume mit Baumarten wie Buchen, Eichen, Fichten, Kiefern und Douglasien.
Die Fördergrundsätze der GAK bieten zudem Möglichkeiten zur Unterstützung betroffener Betriebe bei eingetretenen Schäden. Dies umfasst die Förderung des Wegebaus, der Anlage von Holzlagerplätzen sowie der Wiederaufforstung geschädigter Flächen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Länder diese Maßnahmen in ihren Förderrichtlinien umgesetzt haben. Forstwirtschaftliche Betriebe können darüber hinaus bei den Finanzbehörden Steuerstundungen und -erleichterungen beantragen, ähnlich wie landwirtschaftliche Betriebe. Dies gilt auch für die Stundung von Beiträgen zu Sozialversicherungen.
