Einheitliche Regelungen für die Wirtschaft
Fünf grüne Verbände sprechen sich für ein bundeseinheitliches Vorgehen bei den Krisen- und Öffnungsmaßnahmen aus. Der Verband des Deutschen Blumen- Groß- und Importhandels e. V. (BGI), der Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten e. V. (BHB), der Industrieverband Garten (IVG) e. V., der Verband Deutscher Garten-Center e. V. (VDG) und der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) fordern in einer gemeinsamen Erklärung, dass die Bund-Länder-Vereinbarung gleiche Voraussetzungen in ganz Deutschland schaffen sollte.
Die Verbände befürworten risikoangemessene Maßnahmen zur Wiederaufnahme des Wirtschaftslebens. Die angekündigte Öffnung von Geschäften bis 800 qm Verkaufsfläche könnte alle Absatzwege für Blumen und Pflanzen wieder zugänglich machen. Die derzeitige uneinheitliche Auslegung der Öffnungsregelungen für Gärtnereien, Gartencenter, Baumärkte und Blumenläden auf Länder-, Landkreis- und Kommunalebene wird kritisiert, da sie Konsumenten und Unternehmen verunsichert. Die Verbände betonen die Notwendigkeit, diesen „Flickenteppich“ zu beenden. Gleichzeitig äußern sie Sorge über Ankündigungen einzelner Bundesländer, bei den Lockerungen unterschiedlich vorzugehen.
Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen
Die Verbände appellieren an die wieder geöffneten Geschäfte, sich streng an Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zu halten. Sie haben bereits gemeinsame Sicherheits- und Handlungsempfehlungen zum Schutz von Mitarbeitern und Kunden entwickelt. Über ein Online-Portal können sich Gärtner, Gartencenter, Gartenfachmärkte und Baumärkte eintragen, um ihr Bekenntnis zu diesen Sicherheitsempfehlungen sichtbar zu machen.
Ohne Wirtschaft wird es keine Bewältigung der Krise geben. Deswegen sind die vorsichtigen Schritte der Öffnung der richtige Weg. Bei der Umsetzung der Länder in Rechtsverordnungen ist es dringend geboten, einheitlich bei der Bewertung von Gärtnereien, Gartencentern und Baumärkten sowie Blumenläden vorzugehen.
betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.
Gartencenter, die trotz vorbildlicher Abstands- und Hygienemaßnahmen nicht öffnen dürfen, sind existenziell gefährdet! Unsere Sicherheitsmaßnahmen funktionieren und sind nicht abhängig von Bundesländern oder Kommunen.
unterstreicht VDG-Geschäftsführer Peter Botz. BHB-Geschäftsführer Peter Wüst ergänzt, dass die Schutzmaßnahmen, solange es keine Schutzimpfung gibt, installiert bleiben und weiterhin für Sicherheit sorgen werden.
Die letzten Wochen haben gezeigt, dass Baumärkte und Gartencenter die Schutzmaßnahmen wirkungsvoll umsetzen konnten.
ergänzte IVG-Geschäftsführerin Anna Hackstein. Sie fordert eine bundesweit einheitliche Bewertung dieses Vorgehens. BGI-Geschäftsführer Frank Zeiler hebt den Beitrag der deutschen Großhändler zur Absatzsicherheit der Zierpflanzenproduktion und zur Versorgung der Bürger hervor.
Dazu braucht der Großhandel für den Wiederaufbau der logistischen Strukturen von der Gärtnerei bis zum Einzelhandel zuverlässige und einheitliche Entscheidungen der Politik über die Einkaufsmöglichkeiten der Verbraucher.
Hintergrund der Beschlüsse
Bund und Länder einigten sich am 15. April 2020 auf weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die bestehenden Maßnahmen wurden grundsätzlich bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Bau- und Gartenbaumärkte dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Zusätzlich sollen Geschäfte mit bis zu 800 qm Verkaufsfläche unter Auflagen zur Hygiene, Zutrittssteuerung und Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen. Die Bundesländer setzen diese Beschlüsse nun in Rechtsverordnungen um, die in der Regel ab dem 20. April 2020 gelten. Bereits in der Bund-Länder-Vereinbarung vom 16. März 2020 wurden Bau- und Gartenbaumärkte als zulässige Ausnahme bei den Beschränkungen sozialer Kontakte genannt. Die Definition der Geschäfte und die Umsetzung in den Bundesländern erfolgte jedoch sehr unterschiedlich.
