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Hitzeschutz im GaLaBau: Maskenpflicht und hohe Temperaturen

Hohe Temperaturen in Kombination mit Mund-Nasen-Masken erhöhen das Risiko von Hitzebelastungen. Die BG BAU informiert über Schutzmaßnahmen für Beschäftigte im Sommer, um Kreislaufprobleme zu vermeiden und die Gesundheit zu gewährleisten.

Schutzmaßnahmen bei Hitze und Maskenpflicht

Hohe Temperaturen können in Verbindung mit dem Tragen von Mund-Nasen-Masken das Risiko von Hitzebelastungen erhöhen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) weist auf Schutzmaßnahmen hin, um Beschäftigte im Sommer zu schützen.

Steigende Temperaturen belasten den Kreislauf und erschweren die Arbeit, insbesondere im Baugewerbe. Die weiterhin bestehende Maskenpflicht zum Schutz vor dem Coronavirus kann bei körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten eine zusätzliche Belastung darstellen. Eine medizinische oder FFP2-Maske ist erforderlich, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann.

Bei starker Hitze kann sich unter der Maske ein feuchtes Luftpolster bilden, das die Atmung erschwert und den Kreislauf zusätzlich beansprucht. Feuchte Masken bieten zudem keinen ausreichenden Schutz mehr und müssen ausgetauscht werden. Zusätzliche Tragepausen ohne Maske sind bei hohen Temperaturen sinnvoll.

Beschäftigte sollten aufeinander achten, um Hitzereaktionen frühzeitig zu erkennen. Betroffene Personen sind umgehend in eine kühlere, schattige Umgebung zu bringen und mit ausreichend Flüssigkeit zu versorgen. Feuchte Tücher auf Stirn, Nacken oder Beinen können Linderung verschaffen. Die BG BAU hat Symptome für Hitzeerkrankungen und Sofortmaßnahmen in einer Erste-Hilfe-Rettungskarte zusammengefasst.

Hitzebelastung vermeiden mit dem TOP-Prinzip

Zur Vorbeugung von Hitzeerkrankungen empfiehlt sich das TOP-Prinzip im Arbeitsschutz. Dieses Prinzip priorisiert technische (T) Lösungen vor organisatorischen (O) und personenbezogenen (P) Maßnahmen.

Technische Lösungen, wie Sonnenschirme oder Schutzzelte, ermöglichen schattige Arbeitsplätze. Körperlich anspruchsvolle Arbeiten sollten in die kühleren Tagesrandzeiten oder auf kühlere Tage verlegt werden. Für neue Mitarbeiter sowie für Beschäftigte, die nach Krankheit oder Quarantäne zurückkehren, ist eine Akklimatisierungsphase von etwa einer Woche bei reduzierter Belastung sinnvoll, damit sich der Körper an die Hitze gewöhnen kann. An heißen Tagen sind häufige Kurzpausen im Schatten und eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr, auch vor dem Einsetzen des Durstes, wichtig.

Unternehmen, die in technische Schutzmaßnahmen investieren, können Fördermittel der BG BAU erhalten. Die BG BAU bezuschusst mit ihren Arbeitsschutzprämien unter anderem Wetterschutzzelte. Auch für den persönlichen Schutz der Beschäftigten, wie Kopfbedeckungen oder Kühlkleidung, zahlt die BG BAU Zuschüsse an Unternehmen.

19.06.2021

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