Umfassende Unterstützung für einen systemrelevanten Sektor
Das Bundeskabinett hat Maßnahmen zur Unterstützung von Bürgern und Unternehmen in der Corona-Krise beschlossen. Für die Land- und Ernährungswirtschaft wurden dabei spezifische Erleichterungen erzielt.
Hintergrund der Maßnahmen war unter anderem die Sorge vieler Landwirte bezüglich der Verfügbarkeit ausländischer Saisonarbeitskräfte für Aussaat und Ernte. Dies resultierte aus Ausgangssperren in Ländern wie Rumänien und der Zurückhaltung polnischer Saisonarbeiter aufgrund befürchteter Quarantänemaßnahmen bei der Rückreise. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte Vorschläge zur Sicherstellung der Arbeitskräfteversorgung unterbreitet.
Die beschlossenen Punkte umfassen:
- Anerkennung als systemrelevante Infrastruktur: Die Land- und Ernährungswirtschaft wird als systemrelevant eingestuft. Dies ermöglicht die Aufrechterhaltung dieser Infrastruktur unter Berücksichtigung des notwendigen Gesundheitsschutzes, beispielsweise bei Quarantänemaßnahmen und Betriebsschließungen.
- Ausweitung der ‚70-Tage-Regelung‘: Saisonarbeitskräfte können bis zum 31. Oktober eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben. Zuvor lag die Grenze bei 70 Tagen. Dies soll die Mobilität reduzieren und die Infektionsgefahr verringern. Saisonarbeitskräfte, die bereits in Deutschland sind und bleiben möchten, können so länger eingesetzt werden. Das Kriterium der Berufsmäßigkeit für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft bleibt bestehen.
- Arbeitnehmerüberlassung: Das Bundesarbeitsministerium wird eine Auslegungshilfe bereitstellen, die Arbeitnehmerüberlassung in der Corona-Krise ohne Erlaubnis ermöglicht. Das Kriterium „nur gelegentlich“ soll dem nicht entgegenstehen. Diese Regelung soll eine flexible Reaktion auf die Krise und Personalverschiebungen zwischen Wirtschaftszweigen in Richtung Ernährungs- und Landwirtschaft ermöglichen.
- Erleichterungen bei der Anrechnung von Nebeneinkommen für Kurzarbeitergeld-Bezieher: Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung wird übergangsweise bis Ende Oktober 2020 bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Dies soll den finanziellen Anreiz zur Aufnahme einer Nebenbeschäftigung als Saisonarbeitskraft erhöhen.
- Anhebung der Hinzuverdienstgrenze: Die Hinzuverdienstgrenze für Vorruheständler in der gesetzlichen Rentenversicherung wird deutlich angehoben und in der Alterssicherung der Landwirte für das gesamte Jahr 2020 vollständig aufgehoben. Dies schafft Anreize für eine vorübergehende Beschäftigung in der Landwirtschaft.
- Arbeitszeitflexibilisierung: Das Bundesarbeitsministerium erhält eine Verordnungsermächtigung, um in außergewöhnlichen Notfällen mit bundesweiten Auswirkungen, insbesondere in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes, angemessene arbeitszeitrechtliche Regelungen zu erlassen. Die landwirtschaftliche Erzeugung, Verarbeitung, Logistik und der Handel mit Lebensmitteln werden dabei ausdrücklich berücksichtigt.
- Kündigungsschutz: Landwirten, die aufgrund der Corona-Krise Schwierigkeiten bei der Pachtzahlung haben, darf bis zum 30. Juni nicht einseitig gekündigt werden.
In der jetzigen Lage hat die Aufrechterhaltung der Lebensmittelversorgung höchste Priorität. Den Betrieben, die das gewährleisten, greifen wir mit den heutigen Beschlüssen unter die Arme. Dafür habe ich mich in den Verhandlungen massiv eingesetzt. Ihr Funktionieren ist entscheidend für uns alle – mit den durchgesetzten Maßnahmen wollen wir ihre Arbeit erleichtern. Und geht es um die Sicherung der aktuellen Versorgung der Bevölkerung. Und darum, die anstehende Ernte 2020 zu gewährleisten. Die Lebensmittelversorgungskette ist systemrelevant!
