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Umgang mit Sturmschäden im Wald nach Tief Ela

Sturmtief Ela verursachte in NRW Schäden an rund 80.000 Kubikmetern Waldholz. Die Beseitigung stellt Waldbesitzer vor finanzielle Herausforderungen. Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Aspekte und Gefahren im Wald nach Stürmen.

Folgen von Tief Ela für den Wald in NRW

Das Sturmtief Ela verursachte in Nordrhein-Westfalen Schäden an rund 80.000 Kubikmetern Waldholz, hauptsächlich an Laubbäumen. Im Vergleich zum Orkan Kyrill im Jahr 2007, der etwa 15 Millionen Kubikmeter Holz betraf, fielen die Schäden diesmal geringer aus. Dennoch stellen die Aufräumarbeiten und die Beseitigung der Schäden für die Waldbesitzer eine erhebliche finanzielle Belastung dar.

Die Bewältigung der Sturmschäden erfordert eine genaue Analyse. Es muss festgestellt werden, welche Bäume in welchem Ausmaß beschädigt wurden und welche aus Sicherheitsgründen gefällt werden müssen. Zudem ist zu klären, wie das anfallende Holz verwertet werden kann und wo Aufforstungen notwendig sind.

Rechtliche Aspekte der Holzmitnahme

Das unerlaubte Entfernen von Bruchholz oder Ästen aus dem Wald stellt eine Straftat dar. Michael Rolland, Geschäftsführer des Verbandes AGDW-Die Waldeigentümer, weist darauf hin, dass Wald und Holz Eigentümern gehören, seien es Privatpersonen, Kommunen, Länder oder der Bund.

Wer beim Einsammeln von Ästen oder Bruchholz auf fremdem Boden erwischt wird, begeht deshalb nach §242 Strafgesetzbuch einen Diebstahl. Auch der Versuch ist bereits strafbar.

In Nordrhein-Westfalen befinden sich über zwei Drittel der Waldfläche von insgesamt 887.550 Hektar im Besitz privater Waldeigentümer. Bundesweit liegt dieser Anteil bei 44 Prozent. Waldeigentümer und Förster entscheiden über die Verwendung des Sturmholzes. Neben der Energiegewinnung kann es je nach Art und Größe zu Bau- oder Möbelholz verarbeitet werden. Gesplittertes Holz findet Abnehmer in der Holzwerkstoffindustrie oder der Papierindustrie.

Gefahren im Wald nach Stürmen

Auch Wochen nach einem Sturm bergen Wälder weiterhin Gefahren. Michael Rolland betont, dass lose Äste in den Baumkronen hängen oder teilweise entwurzelte Bäume schief stehen können. Diese Äste können bei wechselnden Winden oder dem nächsten Gewitter unvermittelt herabfallen.

Der Verband AGDW-Die Waldeigentümer rät daher, Wälder nach Stürmen zu meiden, bis die Aufräumarbeiten abgeschlossen sind und keine unmittelbaren Gefahren mehr bestehen.

01.07.2014

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