Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Am 15. Dezember 2006 ist es soweit: Mit Inkrafttreten des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes bekommen Umweltverbände mehr Klagerechte im Umweltschutz. Damit können Vereinigungen, die sich den Schutz der Umwelt zur Aufgabe gemacht haben, bestimmte behördliche Entscheidungen von den Gerichten prüfen lassen. Diese Umweltvereinigungen müssen unter anderem satzungsgemäß dem Umweltschutz dienen, nicht aber von der behördlichen Entscheidung betroffen sein.

Sie können zum Beispiel gegen die Zulassung einer Industrieanlage oder einer Straße vorgehen, falls die Zulassung aus ihrer Sicht bestimmten Vorschriften des Umweltrechts widerspricht. Um klagen zu dürfen, brauchen die Verbände aber eine Anerkennung. Diese erteilt das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau. "Mit dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz schafft Deutschland verbesserte Rechtsschutzmöglichkeiten für Umweltverbände. Diese können jetzt in größerem Maße als Anwalt für den Umweltschutz aktiv werden. Eine Klagewelle ist dennoch nicht zu erwarten ö das lehren Erfahrungen mit Verbandsklagen in Deutschland und anderen europäischen Staatenã, erläutert Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des UBA.

Neben den schon bisher nach Naturschutzrecht klageberechtigten Naturschutzverbänden ö sie konnten bereits bestimmte Verstöße gegen Naturschutzrecht vor Gericht geltend machen ö gibt es erweiterte Klagemöglichkeiten jetzt auch für Umweltverbände. Umweltverbände und -vereine treten damit nicht mehr nur als Anwälte für den Naturschutz auf, sondern auch für den Umweltschutz insgesamt ö zum Beispiel für den Schutz des Wassers, der Luft, des Bodens oder der menschlichen Gesundheit etwa vor Lärm.

Umweltverbände können zum Beispiel behördliche Zulassungen zur Errichtung von Industrieanlagen, Anlagen zur Müllverbrennung oder Energieerzeugung, große Tiermastbetriebe sowie zum Straßenbau durch Gerichte prüfen lassen. Ganz wichtig: Die Umweltverbände müssen nicht mehr ö wie sonst im deutschen Recht üblich ö selber von einer Behördenmaßnahme betroffen sein, um bestimmte Verletzungen des Umweltrechts rügen zu können. Bürgerinnen und Bürger haben jetzt mit den Umweltverbänden kraftvolle Partner zur Durchsetzung ihrer Rechte. Die Verbände können sich für umweltrelevante Rechte der Bürgerinnen und Bürger stark machen.

Um die neuen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, benötigt ein Verband die vorherige Anerkennung durch das UBA in Dessau. Das UBA prüft unter anderem, ob die Umweltvereinigung andauernd und vorwiegend Ziele des Umweltschutzes fördert, gemeinnützige Zwecke verfolgt sowie die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bietet. Das UBA empfiehlt auch bereits nach Naturschutzrecht anerkannten Vereinen, die Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz beim UBA zu beantragen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Umweltbundesamt (UBA)

Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau
Deutschland

Tel.: +49 (0)340/2103-0
Fax: +49 (0)340/2104-2285

Email:
Web: http://www.umweltbundesamt.de/

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