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Das jetzt rechtskräftige Grundsatzurteil des OVG Münster zur Abwssergebühr verpflichtet alle Kommunen in NRW die gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Die Gebührensatzungen in rund 160 Kommunen sind nichtig.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beschwerde der Stadt Stadtlohn über die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 18.12.2007 zur verbindlichen Einführung der "gesplitteten Abwassergebühr" zurückgewiesen. Damit ist das Urteil rechtskräftig und verpflichtet die Kommunen zur getrennten Berechnung des Abwassers aus Frisch- und Niederschlagswasser.

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die jetzt veröffentlichte Entscheidung als "wichtige Entscheidung für mehr Gebührengerechtigkeit und Umweltschutz". "Die Kommunen sind nun endlich verpflichtet, den ökologischen Umgang mit Regenwasser auch finanziell zu belohnen", sagte Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND.

Mit der "gesplitteten Abwassergebühr" erfolgt die getrennte Berechnung von eingeleitetem Abwasser auf der Basis des Frischwasserverbrauchs und des zusätzlich eingeleiteten Niederschlagswassers von Dächern und versiegelten Grundstücksflächen. Diese Regelung gibt finanzielle Anreize zum Versickern des Wassers auf dem eigenen Grundstück und belastet diejenigen stärker, die große Flächen versiegeln, z.B. Industrie und Handelsbetriebe auf der grünen Wiese mit übergroßen Autoparkflächen.

Damit leistet diese Reglung auch einen wichtigen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Auch die Gebührengerechtigkeit wird erhöht: Große Familien in Mehrfamilienhäusern oder in einem Einfamilienhaus mit Niederschlagswasserversickerung werden deutlich entlastet, da die Abwassergebühren um den Anteil des versickerten Niederschlagswassers verringert werden.

Der BUND hat über Jahre hinweg Bürger der Stadt Stadtlohn fachlich und juristisch unterstützt, die gegen die ungerechte und veraltete Abwassersatzungen ohne separate Niederschlagswasser-Berechnung ("Gebührensplitting") rechtlich vorgingen.

Und dies mit großem Erfolg: Nachdem das OVG Münster im Dezember 2007 auf Basis der BUND Argumentation entschieden hat, dass die "gesplittete Abwassergebühr" im Prinzip verbindlich einzuführen ist, haben bereits viele der 161 in NRW betroffenen Kommunen reagiert und mit der Umstellung begonnen. Jetzt müssen auch die noch säumigen Kommunen nachziehen. Wegen der bundesweiten Bedeutung des Grundsatzurteils werden sich Gerichte auch in anderen Bundesländern dem Urteil anschließen.

Hintergrundinformationen und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stehen als Download im Internet zur Verfügung.

 

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