Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Ein Gärtner muss doch mit der Motorsäge umgehen können. In GaLaBau-Betrieben wird immer häufiger Baumpflege betrieben. Als Betrieb des zweiten Arbeitsmarktes müssen wir doch die Chancen unserer Teilnehmer auf dem ersten Arbeitsmarkt durch eine Zusatzqualifikation Motorsäge verbessern.

Einige von vielen Aussagen, die im Dezernat Prävention der Gartenbau-Berufsgenossenschaft auflaufen, wenn es um das Thema Baumarbeiten mit der Motorsäge geht.

Und alle diese Personen aus den vielen Zielgruppen müssen geschult werden. Angeboten werden dazu verschiedenste Lehrgänge in unterschiedlichem Umfang und in diversen Formen. Von Wochenlehrgang über modularen Lehrgang mit und ohne Selbstlernphase bis zum Wochenend-Crashkurs hat man alles schon gehört. Dazu passen dann leider auch die Zahlen aus den Statistiken der Unfallversicherungsträger, im speziellen die der Gartenbau-Berufsgenossenschaft.

Angesichts der Unfallzahlen wird deutlich, wie gefährlich der Umgang mit der Motorsäge am Baum ist. Etwa ein Drittel der tödlichen Unfälle passiert bei Baumarbeiten mit Motorsägeneinsatz und bei den meisten der etwa 570 Motorsägenunfällen im Jahr ist ein Mangel an fachkundigem Umgang mit dem Gerät oder in der Beurteilung des Baumes der Grund.

Ein Motorsägenunfall kostet im Schnitt 1.200 Euro, wobei auch viele Unfälle so schwere Folgen haben, dass Rentenzahlungen oder berufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen fällig werden. Daneben ist aber oftmals auch der Verdruss beim Arbeitgeber oder beim Lehrgangsteilnehmer groß, wenn feststellt wird, dass der Lehrgang gar nicht dem Niveau entspricht, das nach den Unfallverhütungsvorschriften gefordert ist. Dies fällt dann besonders unangenehm auf, wenn z.B. anlässlich einer Baustellen- oder Betriebsbesichtigung durch Aufsichtspersonen die Fachkunde der Motorsägenführer überprüft und als nicht ausreichend bemängelt wird.

Im Zuge eines immer größer und immer undurchsichtiger werdenden Marktes der "Motorsägenausbildung" wird Handlungsbedarf deutlich. Unfallverhütungsbeirat und Akkreditierungskommission SKT als Fachgremien der Selbstverwaltung der Gartenbau-Berufsgenossenschaft haben daher die Initiative ergriffen und ein System zur Sicherung von Qualität bei den überbetrieblichen Fortbildungslehrgängen AS-Baum I und AS-Baum II auf den Weg gebracht. In beiden Ausschüssen wurden die verschiedenen Möglichkeiten diskutiert und zu einer Richtlinie zusammengefasst. Damit sollen erstmals Qualität von Fortbildungsbetrieb und eingesetzten Ausbildern festgeschrieben werden, um die in den Unfallverhütungsvorschriften enthaltenen Rahmenlehrpläne umzusetzen.

Diese "Richtlinie für die Begutachtung von Fortbildungsstätten und Ausbilder/innen-Eignung für AS-BAUM I und AS-Baum II" wurde am 2. Dezember 2008 vom Vorstand der Gartenbau-BG beschlossen und ist ab dem 1. Januar 2009 der Anlage 3 der UVV VSG 4.2 hinzugefügt worden.
Im Internet ist die Richtlinie verfügbar.

Freiwilligkeit

Die neue Regelung beschreibt die Zielgruppe für die Begutachtung und regelt den Ablauf des eingeführten Verfahrens, das grundsätzlich freiwillig ist und auch nur Schulungsstätten betrifft, die mehr als 30 Teilnehmer im Jahr in den Lehrgängen AS-Baum I oder AS-Baum II ausbilden.

Das konkrete Verfahren der Begutachtung ist dann zweigeteilt

  1. Fortbildungsbetrieb: Der Fortbildungsbetrieb muss der Berufsgenossenschaft nachweisen, inwieweit er die für ihn geltenden Vorschriften und Standards für die Durchführung von Fortbildungslehrgängen erfüllt. Dabei ist auch eine Besichtigung durch Mitarbeiter des Dezernats Prävention des Unfallversicherungsträgers vorgesehen. Weiterhin sind organisatorische Dinge, wie z.B. ein detaillierter Lehr- und Stundenplan, ein Lehrgangsprotokoll oder eine Prüfungsrichtlinie zu entwickeln und vorzulegen.
    Daneben muss der Fortbildungsbetrieb sicherstellen, dass nur geeignete Ausbilder zum Einsatz kommen. In der Richtlinie ist eine Liste der in Frage kommenden Qualifikationen für Ausbilder enthalten.
  2. Ausbilder: Ausbilder mit entsprechender Qualifikation werden von der Gartenbau-BG zu einem Info-Tag eingeladen. Dabei werden Unfallverhütungsvorschriften und andere Regelungen für die Durchführung der Lehrgänge AS-Baum I und AS-Baum II vorgestellt. Daran anschließend beginnt eine mehrwöchige Selbstlernphase, in der die Ausbilder die Inhalte des Info-Tages verarbeiten und verinnerlichen sollen. Die Maßnahme findet ihren Abschluss in einer Prüfung, in der die Eignung als Ausbilder vor dem Hintergrund der Unfallverhütungsvorschriften überprüft wird.

Liste der begutachteten Fortbildungsbetriebe

Die begutachteten Fortbildungsstätten werden in eine Liste von qualitätsgesicherten Betrieben aufgenommen. Die in der Liste geführten Fortbildungsstätten können den bei der Gartenbau- Berufsgenossenschaft versicherten Kursteilnehmern einen 30 Euro-Gutschein aushändigen, der bei dem Unfallversicherungsträger eingelöst werden kann.

Fazit

Mit der neuen Richtlinie hat die Gartenbau-Berufsgenossenschaft ein transparentes System zur Beurteilung von Fortbildungsstätten geschaffen und Standards für eine hohe Qualität der Ausbildung gesetzt. Dies dient der Prävention und hilft, Unfälle mit Motorsägen zu vermeiden. Zudem werden versicherte Unternehmen und Kursteilnehmer durch die Richtlinie in die Lage versetzt, einen geeigneten Schulungsbetrieb für die Lehrgänge AS-Baum I und AS-Baum II zu finden. Den Schulungsstätten selbst bietet dieses Verfahren die Möglichkeit, sich in einem qualitätsgesicherten Rahmen gegenüber den Kunden zu präsentieren und sich so von Mitbewerbern abzuheben.

Von: 

 

 Links zu diesem Thema:

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Sozialversicherung für den Gartenbau

Frankfurter Straße 126
34121 Kassel
Deutschland

Tel.: +49 (0)561/928-0
Fax: +49 (0)561/928-2486

Email:
Web: http://www.lsv.de/gartenbau/

Empfohlene Inhalte für Sie: