Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Der von der neuen Bundesregierung am vergangenen Wochenende unterzeichnete Koalitionsvertrag enthält auch für die Gartenbauunternehmen eine Reihe positiver Aussagen, betonte der Präsident des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG), in einer ersten Einschätzung.

So seien die angekündigten Pläne im Bereich der Bildung, der geplanten Wachstumsimpulse und des Bürokratieabbaus zu begrüßen und nicht nur wirtschaftspolitisch, sondern auch gesellschaftspolitisch richtig. Dennoch bliebe eine Reihe von Fragen offen, bei denen erst die weiteren Beratungen Klarheit geben werden, ob sie zur Be- oder Entlastung der Betriebe führen. So werden als "Weg aus der Krise" eine Reihe steuerpolitischer Maßnahmen beschrieben, die zwar bürokratische Entlastungen versprechen, deren tatsächliche Entlastungswirkungen auf die gärtnerischen Familienbetriebe aber nicht abgeschätzt werden können.

Dass die Koalition bei der Erbschaftsteuer Reformbedarf sieht und die Regelungen planungssicherer und mittelstandsfreundlicher gestalten will, kann nur als richtige Erkenntnis eingestuft werden. Die Beschlüsse, die Steuersätze bei Geschwistern zu reduzieren und die Anforderungen an die Weiterführung der Betriebe so zu verändern, dass Betriebe auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten anpassungsfähig bleiben, können nur begrüßt werden.

"Es bleibt zu hoffen, dass diese Grundaussagen auch die Probleme umfassen, die für Gartenbaubetriebe an der Schwelle zwischen "landwirtschaftlichem Status" und Gewerblichkeit entstehen können, und diese damit ausgeräumt werden können. Damit wäre ein wesentliches Anliegen des diesjährigen Gartenbautages bei der Politik angekommen", stellt Herker weiterhin fest.

Die Aussagen zur Umsatzsteuer, dass Handlungsbedarf bei den ermäßigten Steuersätzen bestehe und eine Kommission zu deren Bewertung eingesetzt werde, seien allerdings nicht geeignet, die Sorge um den Erhalt des ermäßigten Steuersatzes bei Pflanzen und Blumen auszuräumen. Um dies zu erreichen müsse künftig eine intensive Überzeugungsarbeit geleistet werden, wie auch dafür, dass gärtnerische Dienstleistungen - ebenso wie die des Beherbergungsgewerbes - zukünftig dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.

Das klare Bekenntnis zur Tarifautonomie und damit auch der Verzicht auf einen gesetzlichen Mindestlohn gehören ebenso zu den positiven Ergebnissen, wie die Absicht, den Arbeitsmarktzugang für Nicht-Deutsche besser zu regeln um die absehbare Fachkräftelücke zu schließen. Dies gilt auch für die Absicht, die Regelungen für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften zu vereinfachen und die Höhe der Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung vorerst beizubehalten.

Im Energiebereich begrüßt der ZVG die Absage an eine CO2-Abgabe und den Ausbau der Förderung - insbesondere den Fokus auf die Erneuerbaren Energien durch Fortführung des Marktanreizprogrammes (MAP) - ebenso wie die Rücknahme der Reduzierung der EEGVergütung für modulare Anlagen, die vor dem 1.1.2009 in Betrieb waren.

Bei der Verabschiedung der novellierten Bundesimmissionsschutzverordnung hält der ZVG aber weiterhin eine Überprüfung der Grenzwerte für zwingend erforderlich.

Im Umweltbereich ist bei der Kreislaufwirtschaft die Ausrichtung der Abfallwirtschaft auf Verbraucherfreundlichkeit sicher ein erstrebenswertes Ziel. Ob aber die bürokratischen und finanziellen Aufwendungen - gerade auch für kleine und mittlere Betriebe - lediglich durch die Einführung einer Wertstofftonne reduziert werden können, hält der ZVG für fraglich.

Mit dem Ziel, die Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln unter Wahrung der hohen Standards zu vereinfachen, kommt die Koalition einer seit vielen Jahren geäußerten Forderung des Berufsstandes nach. Inwieweit das jetzige Verfahren und die Rolle der zu beteiligenden Institutionen zur wirklichen Schließung von Behandlungslücken dienen, bleibt offen. In dieser Hinsicht ist die Betonung der Forschung als Zukunftsmotor zu begrüßen, allerdings dann auch für angewandte Bereiche, wie z.B. den Pflanzenschutz, dessen Gestaltung für die Gesundheit der Bevölkerung ebenso von Bedeutung ist, wie für die Existenzen der produzierenden Betriebe.

Nicht zuletzt sind laut ZVG die Ausführungen zur Städtebauförderung voll zu unterstützen. Allerdings fehlt in diesen Passagen das vom Berufsstand immer wieder eingeforderte klare Bekenntnis zu mehr Grün für ein lebenswertes Umfeld in unseren Kommunen, das in der Ausgestaltung der Programme einen festen Stellenwert bekommen sollte.

Von: 

 

Empfohlene Inhalte für Sie: