Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Europaabgeordneter unterstützt Auffassung des ZVG - Im Rahmen eines regelmäßigen Kontakts zwischen dem Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) und Axel Voss, Abgeordneter im Europäischen Parlament für den Bereich Mittelrhein, bekräftigte dieser, dass der Bodenschutz vorrangig eine nationale Aufgabe sei. Eine europäische gesetzliche Regelung, wie jetzt vom Umweltkommissar Janez Potocnik wieder ins Gespräch gebracht, sei daher abzulehnen. Auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen europäischen Staaten sei eine solche Lösung nicht sinnvoll.

Der ZVG wies in diesem Zusammenhang nachdrücklich darauf hin, dass die Böden in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich seien und zudem der unverhältnismäßig hohe bürokratische Aufwand nicht zu rechtfertigen sei. Man müsse sich also fragen, wo sonst dem Subsidiaritätsprinzip absoluter Vorrang eingeräumt werden müsse, wenn nicht in dem Bereich des Bodenschutzes.

Mit Blick auf die in ein bis zwei Jahren anstehende Evaluierung des europäischen Pflanzenschutzpakets wurde vereinbart, in ständigem Kontakt zu bleiben. Gemeinsam wolle man rechtzeitig darauf hinwirken, dass ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werde, auch für die kleineren Kulturen ausreichend Pflanzenschutzmittel zur Verfügung zu haben. Daneben gelte es sicherzustellen, auch auf diesem Gebiet Wettbewerbsverzerrungen abzubauen und vor allem eine neue Wettbewerbsverzerrung in Europa zu verhindern.

Der ZVG warnte vor weiteren bürokratischen Regelungen auf EU-Ebene zum Bereich invasive Arten. Der Pflanzenhandel dürfe nicht unnötig erschwert werden. Der deutsche Gartenbau sei sich seiner Verantwortung bei diesem schwierigen Thema bewusst. Schließlich habe man eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bundesumweltministerium unterzeichnet. In diesem Bereich müsse es aber in erster Linie um Aufklärung über die Verbreitungswege und den Umgang mit invasiven Arten gehen, wo und wie sie verwendet werden können und wie mögliche negative Auswirkungen zu vermeiden seien.

Gleiches gelte für die anstehende Evaluierung der Plant-Health-Richtlinie. Das zurzeit bestehende System funktioniere und eine umfassende Revision sei aus Sicht des ZVG nicht erforderlich. Zu einer guten Gesetzgebung gehöre auch, funktionierende Systeme nicht ständig und ohne Notwendigkeit zu reformieren. Auch die Arbeitsschutzrichtlinie werde man gemeinsam im Blick behalten. Der ZVG fordert hier die Gewährleistung, dass es zu keiner starren Begrenzung der Arbeitszeiten komme. Das Saisongeschäft stelle ganz besondere Anforderungen an Unternehmer und Mitarbeiter. Die notwendige Flexibilität müsse daher für die kleinen und mittelständischen Betriebe im Gartenbau gesichert und erhalten bleiben. ZVG und MdEP Axel Voss vereinbarten einen regelmäßigen Austausch über diese Themen.

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