Der Bundesrat hat am 8. Juli 2011 dem Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zugestimmt, den die Bundesregierung im Rahmen des Pakets zur Energiewende kurzfristig am 6. Juni 2011 beschlossen und noch im selben Monat im Bundestag verabschiedet hat.
Die Bundesregierung unterstreicht damit ihren Willen, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu einem erheblichen Bestandteil der Stromwirtschaft in Deutschland weiter auszubauen. Neben Windenergie soll Biomasse dabei den wichtigsten Beitrag zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien liefern.
In Deutschland fertigen etwa 120 Unternehmen der Humuswirtschaft Blumenerden und Kultursubstrate für den Hobby-, aber auch den Erwerbsgartenbau. Ge-rade der Erwerbsgartenbau mit seinen etwa 400.000 Beschäftigten in Produktion, Handel und Dienstleistung verlässt sich auf qualitativ hochwertige Kultursubstra-te. Auch die 50 % der Haushalte mit Garten sind regelmäßige Verwender von Blumenerden in pflanzenbaulich geeigneter Qualität. Zur Herstellung der jährlich knapp 9,5 Millionen m³ Kultursubstrate und Blumenerden werden verschiedene Ausgangsstoffe verwendet. Dazu gehören Rinde, nährstoffarmer Grünkompost sowie Holzfasern, die aus Holz-Hackschnitzeln hergestellt werden.
Diese Stoffe dienen als Substitute für Torf und erfahren eine zunehmende Nachfrage. Bereits heute ist es lediglich möglich, nur etwa ein Zehntel der gesamten Produktionsmenge mit alternativen Stoffen zu Torf abzudecken. Das nun verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz wird die ohnehin bestehende Verknappung weiterhin forcieren. Die Humuswirtschaft wird vor unlösbare Aufgaben gestellt, wenn sie einerseits die Verwendung des Rohstoffs Torf zurückfahren soll, andererseits bei weitem nicht ausreichende Mengen an geeigneten Ausgangsstoffen zur Ver-fügung stehen, um Torf zu substituieren.
Mit Verabschiedung des EEG ist eine deutliche Verschärfung bei der Verfügbar-keit von Rohstoffen zu erwarten. Die Beteiligten sind deshalb aufgefordert, die stoffliche Nutzung der wertvollen Ausgangsstoffe Rinde, Kompost und Holz für die Holzfaserherstellung sicher zu stellen, so wie es den Anforderungen der Kreislaufwirtschaft und auch dem Gedanken der Nachhaltigkeit entspricht.
Nach der politischen Entscheidung bleiben die im Gesetzesentwurf angelegten Vergütungsregelungen beim Einsatz fester Biomasse bestehen. Diese Entscheidung nimmt in Kauf, dass erhebliche Kritik an der Förderstruktur, der Überförderung und fehlerhaften ökologischen Ausrichtung im Bereich der Biomasse beste-hen bleibt.
Tatsächlich ist der Beitrag der erneuerbaren Energien zur Energieversorgung und zum Klimaschutz als vorrangige Zielsetzung nicht von der Hand zu weisen. Doch lässt sich das Instrument der Fremdsubventionierung beim Einsatz von Biomasse wirtschafts- und umweltpolitisch nicht rechtfertigen. Es führt letztend-lich zur Aufhebung des Wettbewerbsprinzips am Markt, zum Eingriff in etablierte Märkte und Rohstoffströme und zur einseitigen Bevorteilung der energetischen Verwertung. Unter dieser gesetzgeberischen Prämisse kann die bestehende Förderungsstruktur der erneuerbaren Energien als Instrument für Klimaschutz und Versorgungssicherheit nicht nachhaltig sein. Auf dem Weg dahin müssen insbesondere die umweltpolitischen Zielsetzungen beachtet und in Übereinstimmung gebracht werden.
So wird Kern des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes die fünfstufige Abfallhierarchie sein, nach der die Wiederverwendung gegenüber der energetischen Verwertung vorrangig sein soll. Dies entspricht der Zielsetzung einer optimalen Wertschöpfung und der Nachhaltigkeit beim Einsatz von Rohstoffen, die nicht vorzeitig (mit Fördermitteln) dem Verwertungs- und Recyclingkreislauf entzogen werden. Dieser Grundsatz muss auch im EEG fortbestehen. Ent-sprechend sollte die Vergütung bei energetischer Nutzung von Biomasse erst erfolgen, wenn es sich um stofflich nicht verwertbares Material handelt. Diese Zielsetzung des ressourcenschonenden und -effizienten Einsatzes von Rohstoffen muss im Gesetz mit Ausblick auf die EEG-Novelle 2012 vorrangig festgeschrieben werden.