Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Seit Januar 2010 wird an der Akademie Landschaftsbau Weihenstephan (alw) erstmals ein Vorbereitungslehrgang für eine zukünftige Tätigkeit als Sachverständiger im Garten- und Landschaftsbau angeboten.

Neben der Vorbereitung für die Prüfung zur öffentlichen Bestellung als Sachverständiger (bei IHK oder Kammern) wird erstmals auch eine Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 als Sachverständiger im Garten- und Landschaftsbau durch das Institut für Qualitätssicherung & Zertifizierung (IQ-Zert) und der alw am 13.10.2011 und 14.10.2011 angeboten.

Derzeit haben sich schon 12 Teilnehmer für die Personenzertifizierung angemeldet. Die Kosten liegen bei 1.904,00 € (incl. 19%MwSt.). Eine Zertifizierung ist in einzelnen oder mehreren Teilbereichen möglich.

Die Teilbereiche setzen sich derzeit aus folgenden Themen zusammen: Baupreisermittlung, Baumpflege und Baumsanierung, Garten- und Landschaftsbau, Schwimmteichbau / Wasseranlagen und Sport- und Freizeitanlagen.

Bei Bedarf ist eine Spezialisierung in weiteren Teilbereichen, wie zum Beispiel der Gartendenkmalpflege, möglich.

Ein Interessent kann nach Erfüllung der Zulassungsbedingungen und dem Nachweis der "Besonderen Fachkunde" zur Zertifizierungsprüfung zugelassen werden. Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen und mündlichen Teil sowie der fachlichen Überprüfung von mindestens 3 erstellten Gutachten zusammen.

Das Niveau der Zertifizierungsprüfung ist mit dem Niveau der öffentlichen Bestellung und Vereidigung in Deutschland vergleichbar. Nach einem erfolgreichen Bestehen der Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat und einen Stempel durch die IQ-Zert. Die hohe Fachkompetenz sowie die gleichbleibende Qualität der angebotenen Tätigkeit als Sachverständiger kann somit durch die normierte Zertifizierungsprüfung nachgewiesen werden.

Die jährlich geforderten 3 fachbezogenen Weiterbildungstage sowie die Re-Zertifizierung nach fünf Jahren garantiert das hohe fachliche Niveau der Sachverständigen langfristig.

Die Möglichkeit der Personenzertifizierung steht auch bereits öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen offen. Dadurch kann sich der Sachverständige ein zusätzliches Alleinstellungsmerkmal schaffen.

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