Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Es fehlt an wirksamen Pflanzenschutzmitteln, um bestimmte Schaderreger im Obst- und Gemüsebau bekämpfen zu können, stellte Gerhard Schulz in einem Gespräch mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg, und dem Präsidenten des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR), Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, fest.

Beide Behörden sind an der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln beteiligt: Das BVL ist u.a. für die nationale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig, das BfR ist gemeinsam mit dem Julius Kühn-Institut (JKI) und dem Umweltbundesamt (UBA) Bewertungsbehörde.

Bei einem Treffen im Alten Land im Mai wurden im Praxisumfeld die Probleme diskutiert, die die Blutlaus an Obstbäumen hervorruft. Es fehle an ausreichend zugelassenen Wirkstoffen und damit an Bekämpfungsmöglichkeiten der Blutlaus in Deutschland.

Auch im Gemüsebau gebe es Anwendungsgebiete, für deren Bekämpfung nicht ausreichend Wirkstoffe zur Verfügung stünden, ergänzte der Vorsitzende der Bundesfachgruppe Gerhard Schulz. So wäre die Notfallzulassung nach Artikel 53 der EG-Verordnung 1107/2009 z.B. bei Movento in Salaten dringend geboten gewesen, um die Blattlaus (Nasonovia) in Salaten zu bekämpfen. Die Nasonovia hat gegen andere Wirkstoffe in Süd- und jetzt auch in Westdeutschland eine Resistenz entwickelt, so dass sie mit den bestehenden genehmigten Mitteln nicht bekämpft werden kann. Das BVL hat den Antrag zwischenzeitlich abgelehnt mit der Begründung, dass das Umweltbundesamt sein Einvernehmen versagt habe. Die Fachgruppe Gemüsebau hat nach erfolglosen Zulassungsanträgen nun ein Widerspruchsverfahren eingeleitet.

Des Weiteren hat die Fachgruppe beantragt, Movento auch gegen die weiße Fliege in Kopfkohle einsetzen zu dürfen. Hier steht die Entscheidung vom BVL noch aus. Die Bundesfachgruppe Gemüsebau hatte ebenfalls einen Antrag nach Artikel 53 zum Einsatz von Afalon bei Möhren und Knollensellerie gestellt. Der darin enthaltene Wirkstoff Linuron wird zwar zukünftig in keinem EU-Land mehr zur Verfügung stehen, Deutschland eile hier jedoch ohne Not voraus, so Gerhard Schulz. Er fordert Wettbewerbsgleichheit: "Es kann nicht sein, dass Deutschland im europäischen Wettbewerb eine Insellösung anstrebt. Linuron darf um uns herum in Möhren und Sellerie angewendet werden. Die damit behandelten Produkte dürfen bei uns verkauft werden, während unsere heimischen Erzeuger das Mittel nicht anwenden dürfen."
Eine Antwort des BVL steht noch aus.

Die Vorsitzenden der Bundesfachgruppen Jens Stechmann und Gerhard Schulz machten sich für einen Runden Tisch zum Thema Pflanzenschutz stark. Die Präsidenten Hensel und Tschiersky-Schöneburg betonten, dass eine sachliche und wissenschaftlich orientierte Debatte benötigt werde. Mehr und sachgerechtere Verbrauchererklärungen seien jetzt angesagt.

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