Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Heftige Unwetter mit Starkregen, schweren Sturmböen und tennisballgroßen Hagelkörnern haben in den letzten beiden Wochen örtlich für verheerende Schäden gesorgt. Nach neuen Hitzerekorden hat es in mehreren Regionen Deutschlands teils katastrophenartig gehagelt.

Hagelschaden am Gewächshaus (Foto: Gartenbauversicherung)

Betroffen sind Gartenbaubetriebe aller Ausrichtungen, von reinen Produktionsbetrieben bis zu Baumschulen und Gärtnereien mit Privatverkauf. Daher sind umfassende Schäden - von Gewächshäusern, genauso wie von Freilandkulturen und Inventar - zu vermelden.

"Das Ausmaß der Zerstörung durch die Hagelunwetter erschüttert uns", so Hartmut Weimann, Vizepräsident des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG), der sich vor Ort einen Eindruck zu den entstandenen Schäden machte. Der ZVG-Vizepräsident besuchte insgesamt zwölf vom Hagel geschädigte Gartenbaubetriebe und zeigte sich sehr betroffen. Gleichzeitig beeindruckt der gärtnerische Berufsstand auch in dieser Notsituation durch solidarische Unterstützung untereinander, die sich u.a. in gemeinsamen Aufräumarbeiten zeigt. Benachbarte Gärtnereien packen gegenseitig mit an - dieser Beistand und Zusammenhalt schafft in der schweren Zeit neuen Mut und Hoffnung für die Zukunft.

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt die kollegiale und tatkräftige Hilfe der Gärtnerinnen und Gärtner vor Ort. Wenn Personen darüber hinaus den besonders geschädigten Betrieben finanzielle Zuwendungen zukommen lassen möchten, prüft der ZVG, ob dies über die Ernst-Schröder-Stiftung möglich ist. Des Weiteren öffnet auf Anstoß des ZVG die Landwirtschaftliche Rentenbank ihr Liquiditätshilfeprogramm auch für die von den Hagelschlägen stark geschädigten Betriebe im Gartenbau und der Landwirtschaft.

Gartenbauversicherung leistet schnelle Schadensregulierung

ZVG-Präsident Jürgen Mertz betont im Zusammenhang mit diesen schweren Hagelunwettern die Präsenz und Leistungsfähigkeit der Gartenbauversicherung: "Hier sind die Elementarschäden versicherbar, was den meisten unserer Mitglieder auch bewusst ist. So kann in der Regel in einem solchen Katastrophenfall der Höchstsatz der Leistungen in Anspruch genommen werden."

Ca. 200 Gartenbaubetriebe meldeten bisher schwere bis total zerstörte Gewächshäuser und Kulturen. Nach derzeitiger Einschätzung der Gartenbau-Versicherung (GV) dürften die bisher gemeldeten Schäden in Deutschland eine Schadensumme von 6 bis 7 Millionen Euro erreichen. Nicht berücksichtigt sind dabei die über 20 massiv geschädigten Betriebe von Gemüse und anderer Kulturen im Freiland der Vereinigten Hagelversicherung, deren Schadenshöhe noch nicht festliegt.

Die Schadensregulierung der Gartenbau-Versicherung läuft auf Hochtouren. Um die Liquidität der am stärksten betroffenen Gartenbauunternehmen sicherzustellen, hilft die Gartenbau-Versicherung schnell und unbürokratisch: Direktion und Außendienst sind bereits seit Tagen mit Entschädigungszahlungen unterwegs.

Steuerliche Risikoausgleichsrücklage dringend notwendig

Den Besuch in betroffenen Betrieben nutzte ZVG-Vizepräsident Hartmut Weimann zu einem direkten Gespräch mit der Politik vor Ort. Weimann sprach hierbei insbesondere die steuerliche Risikoausgleichsrücklage an, die angesichts der Wetterextreme, wie sie sich in diesem Jahr gehäuft haben, dringend notwendig ist. Der baden-württembergische Landesminister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, teilt diese Meinung. Bonde hält eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage für gartenbauliche Betriebe für längst überfällig und bekräftigte, dass dieses Bundesgesetz seine volle Unterstützung findet.
Damit sieht sich der ZVG in einer seiner Kernforderungen an die Politik - der Einführung einer steuerfreien Risikorücklage für Betriebe - bestätigt.

Durch die extremen Witterungsverläufe der letzten beiden Jahre - Starkfröste, Sturm, Starkregen, Hochwasser, Hagel - ist es zu beträchtlichen Produktions- bzw. Absatzverlusten im deutschen Gartenbau gekommen, die zu erheblichen finanziellen Belastungen einzelner Betriebe, insbesondere in der Liquiditätsausstattung, geführt haben. Diese Ereignisse sind dem unternehmerischen Einfluss entzogen und bedürfen wegen ihrer Unvorhersehbarkeit einer ausreichenden finanziellen unternehmerischen Vorsorge. Gleiches gilt für das Wirken von sogenannten Quarantäneschädigern, die den Pflanzenbestand überraschend zerstören können. Daher fordert der ZVG die Schaffung einer Risikoausgleichsrücklage. Diese könnte sich am pflanzenbezogenen Umsatz orientieren und eine Größenordnung von 25 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der letzten drei Jahre betragen. Zur Aktivierung der Umlage genügt ein außergewöhnlicher Schadensfall im Pflanzenbestand des Betriebes aufgrund der oben beschriebenen Tatbestände. Die außergewöhnliche Schädigung ist durch ein Gutachten eines öffentlich-vereidigten Sachverständigen festzustellen.

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