Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die Verhandlungspartner von CDU, CSU und SPD sind in wichtigen Fragen zur Ausgestaltung der künftigen Agrarpolitik einen entscheidenden Schritt vorangekommen. So stimmten alle Vertreter der Arbeitsgruppe Agrar/Umwelt zur Vorbereitung einer Regierungskoalition von Union und SPD in einer Sitzung am Freitag (8. November) dafür, für Betriebe des Gartenbaus und der Landwirtschaft eine steuerfreie Risikoausgleichszulage in der kommenden Legislaturperiode einzuführen.

Damit könnten Betriebe steuerfreie Rücklagen bilden, um in Jahren mit großen Einbußen durch Witterungseinflüsse auf die Rücklagen zurückgreifen zu können.

Nach Informationen von agrarzeitung.de ergänzt die SPD die Einigung einer Risikoausgleichszulage mit dem Hinweis, dass es dabei nicht zur Vernichtung der Steuergrundlage kommen darf. Die Betriebe sollen nur in dem Jahr des Ereignisses steuerlich entlastet werden. Laut SPD soll die Maßgabe in den Folgejahren nicht mehr gelten. Da es sich um eine Steuerangelegenheit handelt, muss auch noch die Arbeitsgruppe Finanzen diesem Vorschlag der Agrar-Arbeitsgruppe zustimmen. Hierzu werden dann noch genauere finanztechnische Details zur Ausgestaltung benannt.

Der Zentralverband Gartenbau begrüßt die Entscheidung zur dringend notwendigen Schaffung einer Risikoausgleichsrücklage und sieht sich in einer seiner Kernforderungen an die Politik bestätigt. ZVG-Präsident Jürgen Mertz: "Betrachtet man allein die extremen Witterungsverläufe der letzten beiden Jahre - Starkfröste, Sturm, Starkregen, Hochwasser, Hagel - ist es zu beträchtlichen Produktions- bzw. Absatzverlusten im deutschen Gartenbau gekommen, die zu erheblichen finanziellen Belastungen einzelner Betriebe, insbesondere in der Liquiditätsausstattung, geführt haben. Diese Ereignisse sind dem unternehmerischen Einfluss entzogen und bedürfen wegen ihrer Unvorhersehbarkeit einer ausreichenden finanziellen unternehmerischen Vorsorge.

Gleiches gilt für das Wirken von Quarantäneschädlingen, die nicht nur den Pflanzenbestand zerstören können, sondern deren Auftreten in und um einen Baumschul- oder anderen Betrieb des Gartenbaus auch ein amtlich veranlasstes Handelsverbot mit sich bringt, die die Betriebe in eine unvorhersehbare Notlage bringen. Eine Risikoausgleichsrücklage für gartenbauliche Betriebe war daher längst überfällig."

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