Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) schreibt für hervorragende, beispielgebende Innovationen im Gartenbau den - Deutschen Innovationspreis Gartenbau 2014 - aus.

In der Kategorie Pflanze werden Innovationen zur Entwicklung und Produktion von Zierpflanzen, Obst, Gemüse und Baumschulerzeugnissen ausgezeichnet. Neue Sorten innerhalb und außerhalb der bisher beachteten Formenkreise sowie die Entwicklung von Kulturverfahren sollen Meilensteine für die unumgängliche Anpassung an die sich ändernden Umwelt-, Produktions- und Marktbedingungen innerhalb der Gartenbauwirtschaft sein.

In der Kategorie Technik werden technische Innovationen für den Freiland- und Gewächshausbereich ausgezeichnet. Neben den rein technischen Innovationen von Maschinen und Anlagen werden auch innovative Entwicklungen bei Düngemitteln, Substraten und anderen gärtnerischen Betriebsmittel dieser Kategorie zugeordnet. Eigenentwicklungen von findigen Gärtnern fallen mit der gleichen Gewichtung in das Bewertungsverfahren wie solche, hinter denen eine ganze Entwicklungsabteilung eines großen Unternehmens steht. Wichtig ist, dass solche Lösungen für einen größeren Kreis von Gartenbaubetrieben nutzbar sind.

In der Kategorie Kooperation/Betriebsorganisation werden Unternehmenskonzepte, Betriebsorganisation und Kooperationen mit innovativen Strategien und Problemlösungen ausgezeichnet. Dabei können beispielsweise neue Wege in der Vermarktung oder Betriebsorganisation beschritten und/oder durch Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen Kostensenkungen erzielt bzw. neue Märkte oder Marktsegmente erschlossen werden. Bevorzugt werden solche Ansätze ausgezeichnet, die sich in der Praxis bereits bewährt haben und Impulse und Anregungen auch für andere Betriebe des Gartenbaus liefern.

Der Preis ist mit insgesamt 15.000 € dotiert. Dieses Preisgeld wird auf die Preisträger - nach Möglichkeit je einer in den drei Kategorien Pflanze, Technik, Kooperation/ Betriebsorganisation - aufgeteilt. Die Höhe des Einzelpreisgeldes richtet sich nach dem Innovationswert der Anmeldung, wobei das Preisgeld für einen Preisträger auf maximal 7.500 € begrenzt ist. Das Preisgeld wird von der Europäischen Kommission als staatliche Beihilfe angesehen und deshalb als so genannte De-minimis-Beihilfe ausgezahlt, bei der ein bestimmter Betrag je Empfänger nicht überschritten werden darf. Grundlagen sind entweder die Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 der Kommission vom 20.12.2007 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor (Amtsblatt der EG L 337 vom 21.12.2007) oder die Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der EU L 379/5 vom 28. Dezember 2006, S. 35) im Fall gewerblicher De-minimis-Beihilfen.

Der Preis kann widerrufen werden, wenn der Preisträger sich als des verliehenen Preises als unwürdig erweisen sollte. Im Falle des Widerrufes sind die Urkunde zurückzugeben sowie das Preisgeld zu erstatten. Mit dem Widerruf erlöschen alle Rechte aus der Preisverleihung.

Bewerben kann sich jedes Gartenbauunternehmen mit Geschäftssitz in Deutschland, das Gartenbauprodukte herstellt oder damit handelt, Hersteller von Produkten und Zubehör sowie andere Einrichtungen, die für den Gartenbau innovativ tätig sind und nicht der öffentlichen Hand angehören. Es sollte sich um eine Innovation pflanzenbaulicher, züchterischer, technischer, kulturtechnischer oder betriebswirtschaftlicher Art, um eine beispielhafte Kooperation, ein beispielhaftes Unternehmenskonzept oder auch um eine Kombination aus diesen Merkmalen handeln.

Der Einsendeschluss ist der 15. März 2014. Bewerbungen bitte an das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL), Bartningstr. 49, 64289 Darmstadt, Telefon: 06151 7001-0,
E-Mail: gartenbau(at)ktbl.de richten.

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