Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die European Landscape Contractors Association (ELCA) befürwortet die am 15.01.2014) jetzt auch vom EU-Parlament verabschiedete Tachografen-Verordnung. Sie sieht unter anderem eine Neuregelung des Ausnahmeradius bei der Tachografenpflicht vor.

digitaler Fahrtenschreiber (Foto: Siemens VDO)

"Mit der Festlegung des Radius auf 100 km für den Einbau digitaler Fahrtenschreiber hat die EU-Kommission Kompromissbereitschaft gezeigt. Die Ausweitung des Radius bedeutet für eine Vielzahl der Betriebe aus der Galabau-Branche eine erhebliche Entlastung", freut sich ELCA-Geschäftsführer Dr. Hermann Kurth über die erzielte Kompromisslösung.

In den Trilog-Verhandlungen hatten sich die europäischen Landschaftsgärtner von Anfang an für eine Erweiterung des Ausnahmeradius eingesetzt. Besonders wichtig aus ELCA-Sicht war es, dass in der Ausnahmeregelung auch Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen von der Tachografenpflicht ausgenommen sind.

Die Neuregelung der Tachografen-Verordnung stellt sicher, dass in Zukunft Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 7,5 t keinen Tachografen einbauen müssen. Diese Regelung gilt für Fahrzeuge, die ausschließlich in einem Radius von 100 km um den Betriebsstandort bewegt werden und Material, Ausrüstung und Maschinen befördern, die der Fahrer im Zuge seiner Arbeit benötigt. Der Fahrer darf nicht hauptberuflicher Fahrer sein.

"Es ist uns gelungen, die Mitglieder des Transportausschuss davon zu überzeugen, den Einbau von digitalen Fahrtenschreibern erst für LKW über 7,5 t vorzuschreiben. Eine Herabsetzung der LKW-Gewichtsgrenze hätte massive finanzielle Auswirkungen für die betroffenen Galabauer zur Folge gehabt", erklärt Kurth.

Die jetzt vom EU-Parlament verabschiedete Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. In einer Übergangszeit von zwei bis drei Jahren sollen die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung der neuen Tachografenpflicht geschaffen werden.

 

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