Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Bei der diesjährigen Saatgutauswertung der Bundesländer haben die zuständigen Behörden leichte Verunreinigungen in zwei von 839 Saatgutproben entdeckt. Bei den mehr als 500 Proben von Maissaatgut wurde nach einem sauberen vergangenen Jahr in diesem Jahr eine verunreinigte Charge entdeckt. Eine weitere auffällige Probe mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) wurde in Sachsen-Anhalt bei Sojabohnen festgestellt. Die rund 250 getesteten Rapssaatgute waren hingegen zum siebten Mal in Folge frei von Verunreinigungen. Die restlichen Saatproben von Senf, Luzerne oder Tomate waren ebenfalls nicht auffällig.

Mais Saatgut (Foto: pixabay)

Zur Sicherung der gentechnikfreien Landwirtschaft und der Saatguthersteller berichten Greenpeace, Bioland und die IG Saatgut regelmäßig über das Saatgutmonitoring der Bundesländer.

„Staatliche Kontrollen sind unerlässlich, um sauberes Saatgut für die Landwirte zu gewährleisten“, sagt Jan Plagge, Präsident Bioland e.V. „Die Nulltoleranz für Gentechnik im Saatgut muss daher fortgeführt werden. Sie ist für eine gentechnikfreie und nachhaltige Landwirtschaft existentiell. Gleichzeitig sollte das Saatgut, vor allem von Risikokulturen wie Raps, Mais und Soja, häufiger kontrolliert werden.“

„Die Saatgutauswertung ist eine unerlässliche Maßnahme zum Schutz vor Gentechnik“, so Dirk Zimmermann, Gentechnikexperte von Greenpeace. „Agro-Gentechnik bleibt eine Risikotechnologie, die sich nicht an Ackergrenzen hält. Das belegen die zahlreichen Fälle kontaminierter, eigentlich gentechnikfreier Produkte. Zudem bringt Gentechnik nicht weniger, sondern mehr Agrargifte auf die Felder und gefährdet damit die Artenvielfalt. Die Versprechen der Biotech-Industrie, nachhaltige Lösungen für die Landwirtschaft zu liefern, sind die gleichen wie vor 30 Jahren und genau wie damals auch jetzt kaum erfüllbar. Agrarökologische Methoden sind der Gentechnik weit überlegen.“

2018 gutes Jahr für gentechnikfreie Landwirtschaft

Das Urteil des Europäischen Gerichthofs (EuGH) im Juli, dass neue Verfahren wie CRISPR/Cas9 unter dem europäischen Gentechnikrecht zu regulieren sind, hat ein Zeichen zum Schutz von Verbrauchern und Landwirten gesetzt. „Die Bio-Entwicklung wäre bei einem anderen Urteil des EuGH massiv erschwert worden und die gesamte Entwicklung von gentechnikfreier Landwirtschaft gefährdet gewesen“, erklärt Plagge.

„Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass auch Organismen, die mit neuen gentechnischen Verfahren hergestellt wurden, ein Zulassungsverfahren mit Risikobewertung durchlaufen müssen“, sagt Stefanie Hundsdorfer von der Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut). „Damit gilt auch bei der neuen Gentechnik die Nulltoleranz, wenn Saatgut mit nicht zugelassenen Organismen verunreinigt ist. Die Bundesregierung muss das EuGH-Urteil nun umsetzen. Gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen auf EU- und Bundesländerebene muss sie dafür sorgen, dass Verfahren zum Nachweis der Anwendung neuer Gentechnik-Verfahren entwickelt werden. Zudem muss sie die Einfuhr von nicht zugelassenen neuen gentechnisch veränderten Organismen aus Nicht-EU-Staaten verhindern. Nur so wird die Freiheit aufrechterhalten, gentechnikfrei zu produzieren und gentechnikfreie Lebensmittel wählen zu können.“

Die Ergebnisse des Saatgutmonitorings der Bundesländer: siehe Link

 

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