Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) sieht sich in seinen Befürchtungen bestätigt, dass die speziellen Anforderungen im Gemüsebau in den Vorschlägen zur Nachjustierung der Düngeverordnung kaum berücksichtigt wurden.
Nach Einschätzung der Bundesfachgruppe Gemüsebau (BfG) sind die von Umwelt- und Landwirtschaftsministerium zur Novellierung der Düngeverordnung vorgesehenen Maßnahmen nicht zielführend. Um die handelsüblichen Anforderungen bei den betriebswirtschaftlich wichtigen Kulturen zu erreichen, müssen die Betriebe in den roten Gebieten bei den anderen Kulturen ausgeprägte Mangelsymptome in Kauf nehmen. Auch wenn hier ein Kompromiss zu der vorherigen Meldung an die EU-Kommission gefunden wurde, ist es enttäuschend, dass eine pauschale Minderung der Düngung unterhalb des Düngebedarfs und starke Verminderung des Einsatzes von organischen Düngern mit geringem Anteil an pflanzenverfügbarem Stickstoff wie Kompost in Kauf genommen wird.
„Der Vorschlag, die zulässige Düngung in roten Gebieten pauschal unter den Bedarf abzusenken, ist eine Abkehr von der bedarfsgerechten Düngung“, betont der Vorsitzende der Bundesfachgruppe Gemüsebau (BfG) im ZVG, Christian Ufen. Dies sei fachlich kaum zu begründen.
Der gärtnerische Berufsstand warnt vor einer Abwärtsspirale in den erntefähigen Qualitäten, vor allem im Gemüsebau. Statt einer pauschalen Minderung der Düngung unterhalb des Düngebedarfs sei eine differenzierte Betrachtung nötig, so Ufen. Notwendig seien praktikable Vorgaben für eine Düngung, die den Gewässerschutz und die Sicherstellung der Erzeugung qualitativ hochwertiger Gemüseprodukte weiterhin ermöglicht.
Die BfG hatte im Vorfeld bereits mehrfach vor einer pauschalen Minderung der Düngung unterhalb des Düngebedarfs gewarnt: Eine Mangelernährung der Pflanzen widerspricht einer nachhaltigen Produktion und ist fachlich nicht nachzuvollziehen.