Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Gestern haben der Landesverband Schleswig-Holstein im Bund dt. Baumschulen (BdB) e.V. und die Interessengemeinschaft Schleswig-Holsteiner Forstbaumschulen (IGH) e.V. mit der IG BAU einen neuen Tarifabschluss vereinbart. Der letzte Lohntarifvertrag war zum 1.11.2019 abgelaufen.

Im Januar 2021 hatten die Arbeitgeberverbände einseitig eine freiwillige Erhöhung der Löhne um 2,0 % empfohlen. Betriebe, die dieser Empfehlung gefolgt sind, können die Erhöhung im neuen Entgelttarifvertrag anrechnen. Bereits in 2018 hatten die Baumschulen SH/HH den neuen Rahmen-Entgelttarifvertrag nach dem Modell Gartenbau NRW übernommen.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick: 

  • Laufzeit 24 Monate vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2023, zeitlich gegliedert in die Abschnitte „01.01.2022 bis 31.12.2022“ sowie „01.01.2023 – 31.12.2023“.
  • Berücksichtigung des geplanten gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 12,00 EUR mit angepassten Entgeltgefüge ab Geltungszeitpunkt.
  • Übernahme von sieben Entgeltgruppen mit fachspezifischer Definition der tatsächlichen Tätigkeiten im Betrieb.
  • Entgelttafel mit sieben Entgeltgruppen.
  • Die Entgeltgruppe 1 (Betriebsleiter o.ä.) erhöht sich auf 20,62 EUR bzw. 21,75 EUR.
  • Die Eck-Entgeltgruppe 4 (ausgelernte/r Gärtner/in) erhöht sich auf 14,25 EUR bzw. 14,50 EUR.
  • Die Entgeltgruppe 7 für Hilfs- und Saisonarbeit erhöht sich auf 10,00 EUR bzw. ab 1.07.2022 auf 10,65 EUR bzw. bei gesetzlicher Geltung auf 12,00 EUR.
  • Das Weihnachtsgeld für die Beschäftigten wurde nach Dauer der Betriebszugehörigkeit angehoben. Ebenfalls das Urlaubsgeld.
  • Die Auszubildendenvergütungen steigen auf 845,00 EUR (1. Ausbildungsjahr), 925,00 EUR (2. Ausbildungsjahr) sowie 1.045,00 EUR  (3. Ausbildungsjahr). Der zusätzliche Leistungsbonus bleibt erhalten. Das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld wurden erhöht. 

Der Vorsitzende der Tarifkommission Baumschulen SH/HH, Dirk Clasen aus Rellingen, zum neuen Tarifabschluss: „Gesetzlicher Mindestlohn und Arbeitskräftemangel treiben das Tarifgeschäft an. Wir haben uns entschlossen, die Entgelte und die Azubivergütungen signifikant zu erhöhen, um in unserer Region und in der grünen Branche weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben. Wir sind zudem erleichtert darüber, dass es gelungen ist, den geplanten gesetzlichen Mindestlohn von 12,00 EUR im Tarifwerk abzubilden. So haben unsere Mitglieder nun zwei Jahre Planungssicherheit“.

 

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