Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Immer mehr Berufstätige erkranken an Hautkrebs. Doch nicht nur die Sommersonne ist gefährlich. Der Technische Handel unterstützt mit professionellen UV-Schutzprodukten.

Am besten immer griffbereit: UV-Schutz für die Haut. (Foto: SC Johnson)

Viele Berufsgruppen arbeiten im Freien und sollten sich durch lange Kleidung vor schädlicher UV-Strahlung schützen. (Foto: PLANAM Arbeitsschutz)

Ob Baubranche, Logistik, Landwirtschaft oder Gartenbau: Menschen, die im Freien arbeiten, sind ständig UV-Strahlen ausgesetzt. Bereits eine Stunde Arbeit ohne Schutz in der Sonne erhöht das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Deshalb sind auch viele weitere Berufsgruppen betroffen, beispielsweise in der Versorgungs- und Umwelttechnik, Seefahrt oder Gebäudereinigung. Der weiße Hautkrebs durch UV-Strahlung zählt inzwischen nach der Lärmschwerhörigkeit zu den häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland. Mehr als 200.000 Menschen erkranken jährlich an Hautkrebs – Tendenz steigend. Ausgelöst wird der berufsbedingte Hautkrebs durch zu lange ungeschützte Aufenthalte in der Sonne. Die ultravioletten Strahlen dringen unbemerkt in die Haut ein und können sie kurz- sowie langfristig schädigen.

Klimawandel erhöht Belastung durch UV-Strahlung

Der Klimawandel hat örtlich Auswirkungen auf die Intensität der UV-Strahlen: Mehr sonnige Tage, sogenannte „Mini-Ozonlöcher“ und Ozonabbau sorgen dafür, dass die UV-Werte schon im Frühjahr in die Höhe steigen. Bereits im April zeigt der UV-Index in Mitteleuropa die Gefährdungsstufe 4 an. Frank Küsters, Geschäftsführer von Hautschutzexperte SC Johnson Professional®, weiß: „Viele Arbeiter und Arbeitgeber unterschätzen die Notwendigkeit von professionellem Hautschutz. Denn es kommt nicht nur auf die Maßnahmen insgesamt, sondern auch auf deren Wirksamkeit an.“

UV-Strahlung erfordert Schutz für Haut und Augen: Outdoor-Worker sollten lange Kleidung tragen, die den Großteil des Körpers bedeckt. Zudem sind eine Kopfbedeckung, Sonnenbrille und Sonnencreme mit mindestens Lichtschutzfaktor (LSF) 30 Pflicht. Sonnenschutzsprays aus der Drogerie ohne ausreichenden UV-A und UV-B Schutz eignen sich nicht für schweißtreibende Arbeit im Freien. Beim Umgang mit der Sonne gilt: Die Mittagsstunden zwischen 11 und 16 Uhr möglichst meiden und die Pausen im Schatten verbringen. Aber nicht nur draußen droht Gefahr: Auch beim Schweißen oder Härten von Kunststoffen entsteht künstliches UV-Licht, das Hautkrebs auslösen kann.

Professioneller UV-Schutz ist Arbeitsschutz

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Angestellten vor UV-Strahlung zu schützen und einen geeigneten Schutz zur Verfügung zu stellen – das kann von UV-Schutzausrüstung über Sonnenbrillen bis hin zu passenden UV-Hautschutzcremes reichen. Die Auswahl ist nicht immer einfach. Hier hilft der Technische Handel mit Beratungen zur Gefährdungsbeurteilung, mit Hautschutzplänen und Schulungen. Frank Küsters bilanziert: „Beim wichtigen Thema Hautschutz sollten Arbeitgeber unbedingt auf bewährte Qualitätsprodukte mit hohem Lichtschutzfaktor gegen UV-A, UV-B, UV-C Strahlung setzen, die wasserfest und unparfümiert sind. Die Technischen Händler können Unternehmen maßgeschneiderte Produktlösungen für den UV-Schutz zusammenstellen.“

 

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