Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Das Bundesumweltministerium hat heute einen neuen Aufruf zur Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (DAS) veröffentlicht. Vom 1. November 2023 bis 31. Januar 2024 können insbesondere Kommunen eine Förderung für die Ausarbeitung von Anpassungskonzepten beantragen, die auf die jeweilige Kommune zugeschnitten sind und einen inhaltlichen Schwerpunkt auf naturbasierte Lösungen legen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bild: Bundesregierung/Steffen Kugler)

Damit sind vor allem Maßnahmen gemeint, die den Schutz, die Erhaltung, die Wiederherstellung, die nachhaltige Nutzung oder die Bewirtschaftung natürlicher Ökosysteme berücksichtigen. Das BMUV stellt dafür insgesamt 65 Millionen Euro aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) zur Verfügung. Mit dem Förderaufruf der DAS geht erstmals auch die Förderung für innovative Modellprojekte an den Start.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Wetterextreme werden in Zukunft häufiger und zwingen uns zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise. Deshalb wollen wir Kommunen darin unterstützen, sich mit lokalen Risikoanalysen und Anpassungsplänen auf die Klimaveränderungen vorzubereiten und die Bevölkerung besser zu schützen. Einen besonderen Schwerpunkt nimmt dabei der natürliche Klimaschutz ein. Intakte Wälder, unversiegelte Böden, naturnahe Gewässer oder Grünflächen in Städten wirken als Puffer gegen die Folgen der Klimakrise, indem sie etwa Wasser bei Starkregen und Hochwasser aufnehmen oder bei Hitze für Abkühlung sorgen. Über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz unterstützen wir Maßnahmen, die Klimaschutz und Klimaanpassung mit der Schaffung und Stärkung vielfältiger Ökosysteme verbinden.“

Im Rahmen des neuen Förderaufrufs können Kommunen eine Förderung für die Entwicklung und Umsetzung eines integrierten und nachhaltigen Anpassungsmanagements beantragen. Dieses Management soll möglichst viele Ebenen der lokalen Verwaltung einbeziehen und umweltverträglich und klimafreundlich ausgerichtet sein. Das zu entwickelnde Konzept für das Anpassungsmanagement soll den Fokus auf naturbasierte Lösungen legen. Folglich sollen die Konzepte je nach örtlichen Bedarf Anpassungsmaßnahmen beinhalten, wie z.B. Baumpflanzungen, Fassaden-, Dachbegrünung sowie Retentionsflächen. Über einen weiteren Förderschwerpunkt können Kommunen sowie weitere Akteur*innen, wie z.B. Verbände, Vereine, Stiftungen, Unternehmen und Hochschulen, eine Förderung für innovative Modellprojekte beantragen. Diese Modellprojekte müssen neue Ansätze der kommunalen Anpassung aufgreifen und andere Kommunen zur Nachahmung anregen, um förderfähig zu sein. Für den gesamten Förderaufruf gilt, dass Konzepte und Projekte die positiven Wechselwirkungen von Klimaanpassung, Natürlichem Klimaschutz und Stärkung der Biodiversität bestmöglich ausnutzen müssen.

 

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