Das Bundeskabinett hat heute auf Vorlage von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die neue Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung gebilligt. Die Verordnung regelt den nationalen Umgang mit dem Wirkstoff Glyphosat.
Die EU-Kommission hatte Glyphosat im Dezember 2023 nach kontroversen Diskussionen – und ohne die qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten – für weitere zehn Jahre zugelassen. Mit der neuen Verordnung werden nun bestehende Einschränkungen rechtssicher festgeschrieben. So ist Glyphosat grundsätzlich unter anderem in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Haus- und Kleingärten untersagt. Auch im Ackerbau bleiben etwa die Vorsaat-, die Stoppel- und die Nacherntebehandlung verboten, genauso wie der flächige Einsatz im Grünland.
Bundesminister Cem Özdemir sagt dazu: „Mir ist wichtig, dass die Landwirtinnen und Landwirte Rechts- und Planungssicherheit haben, welche Mittel sie wie einsetzen dürfen. Die neue Verordnung legt deshalb genau fest, wo der Wirkstoff Glyphosat nicht oder nur in Ausnahmen gespritzt werden darf.
Wenn wir unsere Landwirtschaft mit Blick auf die Klimakrise und den rapiden Verlust der Biodiversität weiterentwickeln wollen, sodass wir auch in 20, 30 oder 50 Jahren gute Ernten einfahren, dann brauchen wir Innovationen und kein ideologisches Festhalten an einem überholten Wirkstoff. Ein moderner Pflanzenschutz nutzt Glyphosat nur als letztes Mittel, so wie es die gute fachliche Praxis und der integrierte Pflanzenschutz längst vorsehen.
Wir werden mehr Höfe dabei unterstützen, ihre Pflanzen nachhaltig und ohne die Abhängigkeit von bestimmten Mitteln gesund zu halten. Dazu erarbeiten wir mit breiter Beteiligung der Länder, von Verbänden oder Jugendorganisationen das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz, das auf Kooperation und Anreize setzt, statt auf Verbote. Dabei brauchen wir das Rad übrigens nicht neu erfinden, sondern orientieren uns an erfolgreichen Wegen, die etwa Länder wie Baden-Württemberg und Niedersachsen gehen.“
Hintergrund:
Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat um weitere zehn Jahre hatte wiederholt keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten gefunden. Daraufhin machte die EU-Kommission von der Möglichkeit Gebrauch, den Wirkstoff auch ohne die Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten zu genehmigen.
Im Jahr 2021 war in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ein vollständiges Verbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 festgeschrieben worden. In der Folge der Entscheidung der EU-Kommission wäre dieses nationale Verbot europarechtswidrig geworden und musste geändert werden. Auch die bisherigen Beschränkungen der Anwendung von Glyphosat und ihre Sanktionen wären zum 1. Januar 2024 außer Kraft getreten. Mit einer Eilverordnung sorgte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für eine übergangsweise Anpassung der Rechtslage. Die jetzige Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung schafft dauerhafte Rechtssicherheit.