Pflichten und Angebote für Arbeitgeber
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Dies betonen die Träger der Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“.
Diese Verpflichtung betrifft Tätigkeiten, die mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System verbunden sein können. Dazu zählen beispielsweise das Heben und Tragen von Lasten, sich wiederholende Bewegungsabläufe oder Arbeiten in Zwangshaltungen. Im Rahmen der Vorsorge berät der Betriebsarzt über Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit.
Es wird zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterschieden. Die betriebsärztliche Beratung zu Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System fällt unter die Angebotsvorsorge. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss den Beschäftigten die Vorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen anbieten. Die Annahme des Angebots ist für die Beschäftigten freiwillig; eine Teilnahmepflicht, wie bei Eignungsuntersuchungen, besteht nicht. Die Kosten trägt der Arbeitgeber.
Im Vordergrund steht die individuelle Beratung und Aufklärung des Arbeitnehmers über persönliche Gesundheitsrisiken bei seiner Arbeit. Eine körperliche Untersuchung erfolgt nur, wenn der Betriebsarzt dies für erforderlich hält und der Arbeitnehmer zustimmt.
Körperlich schwere Arbeit kommt immer noch in vielen Berufen vor. Gleichzeitig gehören Muskel-Skelett-Erkrankungen, vor allem des Rückens, zu den häufigsten chronischen Erkrankungen. Arbeitsmedizinische Vorsorge kann dabei helfen, Krankheiten vorzubeugen oder eine Verschlimmerung bereits bestehender Erkrankungen zu verhindern.
Dies erklärt Professor Jürgen Bünger vom Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA). Obwohl der Betriebsarzt der Schweigepflicht unterliegt, kann er Erkenntnisse aus der Vorsorge nutzen, um den Arbeitgeber auf Gefährdungen aufmerksam zu machen oder die Anschaffung technischer Hilfsmittel wie Hebehilfen zu empfehlen. Mit Einwilligung der Betroffenen kann der Betriebsarzt dem Arbeitgeber auch individuelle Maßnahmen vorschlagen, etwa einen häufigeren Wechsel des Mitarbeiters zwischen verschiedenen Tätigkeiten.
Hintergrund der Kampagne
Die Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ wird von den Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihrem Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie der Knappschaft gemeinsam getragen. Ihr Ziel ist die Verringerung von Rückenbelastungen.
