Naturschutz

Deutschland setzt Nagoya-Protokoll um

Deutschland hat das Nagoya-Protokoll in nationales Recht überführt, um die illegale Nutzung genetischer Ressourcen zu bekämpfen. Dieses Abkommen regelt den Zugang und die Nutzung von Ressourcen sowie die gerechte Verteilung der Vorteile, um Herkunftsländer wirtschaftlich zu unterstützen.

Hintergrund und die Bedeutung des Nagoya-Protokolls

Der Deutsche Bundestag hat am 15. Oktober 2015 das Nagoya-Protokoll zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt in nationales Recht überführt. Damit wird ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der illegalen Nutzung genetischer Ressourcen von Tieren und Pflanzen getan. Bundesumweltministerin Hendricks betonte die Bedeutung dieses Schrittes für den Naturschutz, insbesondere in Entwicklungsländern.

Das Abkommen legt Regeln für den Zugang zu genetischen Ressourcen, deren Nutzung sowie die gerechte Verteilung der daraus entstehenden Vorteile fest. Es zielt darauf ab, dass die Herkunftsländer, oft Entwicklungsländer, auch wirtschaftlich vom Schutz ihrer biologischen Vielfalt profitieren können.

Entstehung und internationale Umsetzung des Protokolls

Das Nagoya-Protokoll ist maßgeblich auf den deutschen Vorsitz im Übereinkommen über die biologische Vielfalt in den Jahren 2008 bis 2010 zurückzuführen. Bereits auf der Weltbiodiversitätskonferenz in Bonn unter der Leitung des damaligen Bundesumweltministers Sigmar Gabriel wurden die Grundlagen für eine völkerrechtliche Ächtung der Biopiraterie geschaffen. Die internationale Staatengemeinschaft beschloss das Protokoll schließlich auf der Weltbiodiversitätskonferenz 2010.

Das Protokoll regelt die Forschung und Entwicklung an Tieren, Pflanzen und anderen Lebewesen, die aus anderen Weltregionen stammen. Es trat am 12. Oktober 2014 in Kraft und zählt bislang 68 Staaten sowie die Europäische Union zu seinen Vertragsparteien.

Kontrolle und Patentwesen in Deutschland

Mit dem Beitritt Deutschlands zum Nagoya-Protokoll wird das Bundesamt für Naturschutz zukünftig die Einhaltung der Regeln überwachen. Es kontrolliert, ob Nutzer genetischer Ressourcen in Deutschland die Vorschriften zu Zugang und Vorteilsausgleich im jeweiligen Herkunftsland befolgen.

Darüber hinaus wird das Patentgesetz angepasst. Dies ermöglicht künftig eine Nachvollziehbarkeit bei der Anmeldung von Patenten, ob biologisches Material aus anderen Ländern verwendet wurde und ob dessen Erwerb auf legalem Wege erfolgte.

16.10.2015

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