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BGL begrüßt Reform des Insolvenzrechts

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) hat den Gesetzesentwurf zur Reform des Anfechtungsrechts nach der Insolvenzordnung positiv aufgenommen. BGL-Präsident August Forster hob hervor, dass der Entwurf ein wichtiges Signal für den Mittelstand sei und mehr Rechtssicherheit schaffe.

Details zur Reform der Anfechtungsfristen

Die bisherige Regelung ermöglichte es Insolvenzverwaltern, rechtmäßig erfolgte Ratenzahlungen noch nach zehn Jahren für die Insolvenzmasse zurückzufordern. Diese Praxis wurde vom BGL als ungerecht und als Belastung für den Mittelstand kritisiert.

„Diese ungerechte Rechtspraxis steht in keinem Verhältnis zum Interesse an einer möglichst großen Insolvenzmasse. Wir freuen uns deshalb, dass das Bundeskabinett diese für den Mittelstand existenzgefährdende und belastende Regelung nun reformieren möchte“, betonte Forster.

Der neue Entwurf stärkt die Position der Gläubiger und vereinfacht die Geschäftsbeziehungen zwischen Schuldner und Gläubiger. Künftig muss der Insolvenzverwalter beweisen, dass dem Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners bei später erhaltenen Zahlungen bekannt war.

Konkret bedeutet dies, dass Zahlungen aus Ratenzahlungen oder sonstigen Zahlungserleichterungen erst dann anfechtbar sind, wenn der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erkannt hat. Die bloße Kenntnis einer drohenden Zahlungsunfähigkeit reicht für eine Anfechtung nicht mehr aus.

„Damit kann eine Anfechtung nicht mehr darauf gestützt werden, dass der später insolvente Schuldner bei einem Gläubiger um eine Zahlungserleichterung nachgesucht hat“, ergänzte Forster.

16.10.2015

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