Branchenverbände, Die Grüne Stadt

Diskussion zur Novellierung der Landesbauordnung: VGL Baden-Württemberg fordert Sachlichkeit

Die geplante Novellierung der Landesbauordnung in Baden-Württemberg sorgt für hitzige Debatten. Der VGL Baden-Württemberg fordert eine sachliche Auseinandersetzung mit den Vorschlägen und betont die Potenziale von Begrünungsmaßnahmen für Umwelt und Stadtklima.

Hintergrund und Kontroversen der LBO-Novelle

Die Landesregierung in Baden-Württemberg plant eine Novellierung der Landesbauordnung (LBO). Laut Gesetzesentwurf vom Juni dieses Jahres sollen die Änderungen dem Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie der persönlichen Sicherheit dienen.

Die geplante Novellierung hat eine öffentliche Debatte ausgelöst. Begriffe wie „Zwangsbegrünung“ oder „Efeu-Pflicht“ prägen die Diskussion um die Frage, inwieweit der Staat in private Belange eingreifen sollte. Vertreter der Wohnungswirtschaft äußern Bedenken hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf Investoren, während andere von „Bevormundung“ und „Regelungswut“ sprechen.

Argumente für und gegen die Novellierung

Es gibt jedoch auch Befürworter der Initiative, die argumentieren, dass Freiwilligkeit allein nicht ausreicht, um die gewünschten Ziele zu erreichen. Thomas Heumann, Vorstandsvorsitzender des Verbandes für den Garten- und Landschaftsbau (VGL) Baden-Württemberg e.V., kritisiert Kommentare wie „Konjunkturprogramm für Gärtner und Juristen“.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass dieses Thema derzeit öffentlich diskutiert wird.

Heumann betont, dass es sich nicht um Zwangsmaßnahmen handele und plädiert für eine sachliche Diskussion. Der Gesetzentwurf formuliert: „Sollte eine Begrünung von Grundstücken nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich sein, sind die baulichen Anlagen zu begrünen, zum Beispiel durch Dach- oder Fassadenbegrünung, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung dies zulassen und die Maßnahme für die Bauherrin oder den Bauherren wirtschaftlich zumutbar ist.“ Diese Formulierung stellt nach Ansicht des VGL lediglich eine Konkretisierung bestehender Praktiken dar.

Potenziale der Begrünung

Bereits in der Vergangenheit konnte die Dachbegrünung in Baden-Württemberg über die Landesbauordnungen, insbesondere durch Gestaltungssatzungen, festgesetzt werden. Heumann merkt an, dass diese Möglichkeit in der Praxis über Jahre hinweg nur vereinzelt genutzt wurde.

Wenn schon vor 20 Jahren auf Basis solcher Regelungen mehr getan worden wäre, sähen unsere Städte heute anders aus, die Luftqualität wäre besser und das Klima angenehmer.

Die Vorteile einer verstärkten Begrünung, insbesondere in Innenstädten, sind unbestritten. Es besteht ein breiter Konsens über Parteigrenzen hinweg, dass mehr Grün in den Städten zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger notwendig ist.

27.10.2014

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