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Eichenprozessionsspinner: Risiken und Schutzmaßnahmen im GaLaBau

Der Eichenprozessionsspinner breitet sich aus und kann Allergien bei Beschäftigten in der Baumpflege auslösen. Ab Mitte März ist mit Befall zu rechnen. Besondere Vorsicht ist bei motorbetriebenen Geräten geboten, da diese Brennhaare aufwirbeln können.

Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner im Garten- und Landschaftsbau

Der Eichenprozessionsspinner hat sich in den letzten Jahren verstärkt ausgebreitet. Ab Mitte März ist mit dem Befall von Eichenbäumen zu rechnen, was laut Präventionsexperten der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zu ersten Allergien bei Beschäftigten in der Baumpflege führen kann.

Einzelne Eichen oder kleine, sonnenexponierte Baumgruppen sind bevorzugte Habitate dieser Tiere. Die Raupen schlüpfen zu Beginn der Vegetationszeit und durchlaufen bis Juni/Juli sechs Stadien, bevor sie sich verpuppen. Nach der zweiten Häutung, im dritten Larvenstadium, entwickeln die Raupen feine Spiegelhaare. Diese etwa zwei Millimeter langen Haare verbleiben auch nach der Verpuppung in den Nestern und können abbrechen, wodurch lösliche Proteine freigesetzt werden.

Bei Kontakt mit Haut oder Schleimhäuten können diese Proteine heftige allergische Reaktionen auslösen. Ein direkter Kontakt mit den Brennhaaren ist nicht zwingend erforderlich, da Wind die Haare aus bereits verlassenen Nestern lösen und bis zu 200 Meter weit tragen kann. Die allergieauslösenden Brennhaare bleiben über mehrere Jahre aktiv und stellen eine anhaltende Gefahr für Menschen und Tiere dar.

Erhöhte Gefährdung durch motorbetriebene Geräte

Besondere Vorsicht ist bei gärtnerischen Pflegearbeiten geboten. Herabgefallene Raupennester können durch motorbetriebene Geräte, wie Laubgebläse, aufgewirbelt werden. Die dann in der Luft schwebenden Brennhaare können Haut und Schleimhäute massiver befallen. Dies stellt auch für Personen in der Umgebung eine erhebliche Gefahr dar, die über das im Garten- und Landschaftsbau eingesetzte Personal hinausgeht.

Bekämpfungsstrategien und Persönliche Schutzausrüstung

Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sollte in der Regel ab März erfolgen und vor dem dritten Raupenstadium abgeschlossen sein. Bei der mechanischen Bekämpfung ist das Tragen einer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) unerlässlich:

  • Einwegschutzanzug
  • Augenschutz
  • Maske mit einem Filter (FFP2)
  • Handschuhe
  • Gummistiefel

Die Maske sollte das gesamte Gesichtsfeld abdecken. Besondere Aufmerksamkeit ist den Übergängen zwischen Einwegschutzanzug und Gummistiefeln sowie Handschuhen zu widmen, da diese Bereiche bei Bewegungen ungeschützt sein können. Die Kapuze des Einwegschutzanzugs ist zu verwenden, um Hals und Nacken zu schützen. Bei der Beseitigung der Raupennester und der darin haftenden Raupenhäute ist darauf zu achten, dass eine Verwirbelung vermieden wird. Daher wird von Abflammen oder der Beseitigung mittels Wassersprühstrahl abgeraten.

Vor dem dritten Larvenstadium können Raupen mit Bacillus thuringiensis-Präparaten behandelt werden. Auch der Einsatz von Bindemitteln wie Sprühkleber hilft, eine Verwirbelung zu verhindern. Üblicherweise werden Gespinstnester mitsamt Raupen, Gifthaaren und Häutungsresten mit einem speziellen Staubsauger abgesaugt. Während Arbeitspausen ist darauf zu achten, dass keine Verschleppung kontaminierter Kleidung in unbelastete Bereiche, wie beispielsweise den Bauwagen, erfolgt.

Nach Abschluss der Arbeiten sind alle verwendeten Geräte und Hilfsmittel gründlich mit Wasser zu reinigen. Das entstehende Abwasser ist der Kanalisation zuzuführen und nicht über Sickerflächen abzuleiten, um eine konzentrierte Anreicherung allergieauslösender Härchen zu vermeiden. Einwegschutzanzüge sind in verschließbaren Müllsäcken zu entsorgen. Andere Schutzausrüstungsgegenstände müssen so gereinigt werden, dass keine Raupenhaare mehr anhaften.

03.03.2012

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Weißensteinstr. 70 - 72
34131Kassel
Deutschland

Tel.:+49 561 785-0
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