Details der Einkommenserhöhungen und Angleichung
Die Tarifpartner im Bauhauptgewerbe haben sich nach fünf Verhandlungs- und zwei Schlichtungsrunden auf neue Tarifbedingungen geeinigt. Diese betreffen rund 890.000 Beschäftigte.
Für die Monate Juli bis Oktober 2021 erhalten Bauarbeiter im Westen eine Corona-Prämie von 500 Euro, im Osten sind es 220 Euro. Ab dem 1. November 2021 steigen die Einkommen im Westen um 2 Prozent und im Osten um 3 Prozent. Weitere Erhöhungen folgen am 1. April 2022 um 2,2 Prozent (Ost: 2,8 Prozent) und am 1. April 2023 um 2 Prozent (Ost: 2,7 Prozent).
Zusätzlich ist für das Tarifgebiet West am 1. Mai 2022 eine Einmalzahlung von 400 Euro vorgesehen, gefolgt von weiteren 450 Euro ein Jahr später. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags endet am 31. März 2024.
Ein zentraler Punkt der Einigung ist die vollständige Angleichung der West- und Ost-Einkommen sowie der Ausbildungsvergütungen bis zum Jahr 2026. Betriebe im Tarifgebiet Ost haben die Möglichkeit, diesen Angleich für ihre Beschäftigten bereits früher durch einen Haustarifvertrag umzusetzen.
Die Einkommenssteigerung liegt insgesamt über der Inflationsrate, sie ist im Osten durchweg höher als im Westen und kommt somit der angestrebten Gleichstellung erheblich näher und wir haben die Angleichung von Ost- und Westlöhnen endgültig festgeschrieben. Damit ist ein Ende der jetzt über dreißigjährigen Ungleichbehandlung festgelegt. Das war uns wichtig.
So Robert Feiger, Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Er betonte, dass durch die Einigung ein Streik abgewendet werden konnte und der Weg für anstehende Aufgaben wie den Wohnungsbau und Infrastrukturprojekte frei sei.
Wegezeitentschädigung für lange Anfahrten
Der neue Vertrag beinhaltet auch eine Entschädigung für die Anfahrtswege der Beschäftigten zu ihren Baustellen. Ab dem 1. Januar 2023 werden für Wege bis zu 50 Kilometer 6 Euro pro Tag gezahlt, ab 2024 sind es 7 Euro. Bei 51 bis 75 Kilometern gibt es 8 Euro (2024: 9 Euro) und bei über 75 Kilometern 11 Euro (2024: 9 Euro) pro Tag.
Für Arbeitnehmer, die nicht täglich nach Hause fahren, gibt es ab 2023 ebenfalls einen Ausgleich. Bei einer Entfernung von 75 bis 200 Kilometern pro Fahrt (einfache Strecke) werden 9 Euro gezahlt, bis zu 300 Kilometern 18 Euro, bis 400 Kilometern 27 Euro und über 400 Kilometern 39 Euro. Diese Regelungen werden in den Bundesrahmentarifvertrag aufgenommen und beinhalten ein Sonderkündigungsrecht, das erstmals Anfang 2026 greift.
Damit haben wir erstmals eine erkennbare Entschädigung für die vielen Beschäftigten, die erst nach langen Fahrten auf ihre Baustelle kommen. Sie haben oftmals gar keinen Einfluss darauf, wo sie eingesetzt werden, heute hier, morgen dort. Natürlich sehen wir bei den Entschädigungen noch Luft nach oben, aber der Einstieg ist gemacht, zumal wir hier jetzt auch erstmals eine Gleichbehandlung der Bauarbeiterinnen und -arbeiter in den Tarifgebieten Ost und West haben.
Dies erklärte Carsten Burckhardt, im IG BAU-Vorstand zuständig für das Bauhauptgewerbe.
Verhandlungspartner der IG BAU waren der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie. Die Bundestarifkommission der IG BAU sowie die Gremien der Arbeitgeberverbände werden in den kommenden Tagen über die Annahme des ausgehandelten Papiers entscheiden.
