Pflanzen und Pflanzenteile

Erfahrungen mit Pflanzenpassregelung: ZVG in Kritik bestätigt

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) sieht seine Kritik an der Pflanzenpassregelung bestätigt. Ein Bericht der EU-Kommission zeigt, dass wichtige Anliegen berücksichtigt wurden. Nun sind Anpassungen durch den Gesetzgeber gefordert, um die Umsetzung zu verbessern.

ZVG-Kritik an Pflanzenpassregelung bestätigt: Evaluierungsbericht der EU-Kommission

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) sieht seine Kritik an der Ausweitung der Pflanzenpassregelung bestätigt. Die Europäische Kommission hat dem EU-Rat und dem EU-Parlament den Bericht zur Evaluierung des EU-Pflanzengesundheitsrechts vorgelegt. An dieser Evaluierung waren Wirtschaft und Verbände, darunter auch der ZVG, beteiligt.

Der Bericht zeigt, dass sich ein Engagement lohnt. Wichtige Kritikpunkte seien aufgenommen worden. Nun liege es am Gesetzgeber, darauf zu reagieren und nachzujustieren. Der ZVG werde den Prozess weiter intensiv begleiten.

Ein zentraler Kritikpunkt des ZVG und vieler weiterer Beteiligter war die Ausweitung der Pflanzenpassregelung auf alle zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, die als zu aufwendig und schwierig bemängelt wurde. Zudem zeigten die Rückmeldungen, dass die Übergänge zu den neuen Regelungen nicht immer reibungslos verliefen und die neuen Vorschriften oft unklar waren.

Berücksichtigung von Kritikpunkten und zukünftige Anpassungen

Der im Bericht berücksichtigte erhöhte Aufwand, den Pflanzenpass an jeder einzelnen Handelseinheit anbringen zu müssen, wurde auch von deutschen Gärtnern kritisiert. Um die Wirksamkeit und praktische Umsetzung der Regelung zu verbessern und zweckmäßiger zu gestalten, sind weitere Erörterungen geplant.

Dabei sollen gezielte Verbesserungen identifiziert werden. Explizit genannt werden die Bestimmungen zum Anbringen von Pflanzenpässen an Handelseinheiten, die Modalitäten für den Fernabsatz sowie die mögliche Einführung eines elektronischen Pflanzenpasses.

Die EU-Kommission stellt fest, dass die ausgeweitete Pflanzenpassregelung insgesamt zur Erreichung der Verordnungsziele beigetragen hat. Dazu gehören eine höhere Wirksamkeit des Schutzes vor Quarantäneorganismen, ein besserer Grad der Vorbereitung auf die Identifizierung neuer Pflanzenschädlinge sowie ein gesteigertes Verständnis und Bewusstsein für die Bedeutung der Pflanzengesundheit.

21.12.2021

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