Allgemeines, Arbeitsschutz

Erst laut, dann taub! Gemeinsam gegen Lärm am Bau

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) haben heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz im Vorfeld des Tags gegen Lärm am 24. April mehr Anstrengungen beim Thema Lärmschutz auf Baustellen angekündigt.

Lärm in der Bauwirtschaft: Ein wachsendes Problem

Lärmschwerhörigkeit als häufigste Berufskrankheit

Nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch in der Arbeitswelt ist Lärm eine ständige Gesundheitsgefährdung. Eine Lärmschwerhörigkeit, verursacht durch zu laute Umgebungen, ist irreversibel und stellt eine erhebliche Belastung für Betroffene dar. Besonders in der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen ist diese Berufskrankheit weit verbreitet. Die BG BAU verzeichnet für das Jahr 2023 einen deutlichen Anstieg der gemeldeten Fälle.

Gemeinsames Engagement für mehr Lärmschutz

Dieser Entwicklung wollen die wichtigsten Akteure der Branche – BG BAU, ZDB, HDB und IG BAU – mit verstärkten Aufklärungskampagnen und gemeinsamen Maßnahmen entgegenwirken. Denn auch wenn Bauen laut ist, können mit den richtigen Maßnahmen gesundheitliche Schäden verhindert werden.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, betont die Bedeutung der Sensibilisierung für das Thema Lärm: „Die Auswirkungen von Lärm werden oft unterschätzt, doch die Fakten sprechen eine klare Sprache.“ Gerhard Citrich, Leiter der Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz der IG BAU, fordert mehr Akzeptanz für Lärmschutzmaßnahmen und ein stärkeres Bewusstsein sowohl bei Beschäftigten als auch bei Arbeitgebern.

Technische und organisatorische Maßnahmen

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des HDB, unterstreicht die Bedeutung von Innovationen in der Lärmbekämpfung: „Moderne Schallschutztechnologien und elektrisch betriebene Baumaschinen sind wichtige Schritte zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.“ Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU, betont die Wichtigkeit präventiver Maßnahmen: „Am wirkungsvollsten ist Lärmschutz, wenn wir Lärm schon am Entstehungsort mindern.“

Gesetzliche Vorgaben und Fördermaßnahmen

Wann Lärmschutz erforderlich ist, regelt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Sie definiert Grenzwerte für den Lärmpegel und schreibt Schutzmaßnahmen vor. Technische Maßnahmen wie leisere Maschinen oder lärmarme Arbeitsverfahren sind ebenso wichtig wie organisatorische Maßnahmen wie Schallschutzwände oder Schallschutzkapseln. Die BG BAU unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen durch finanzielle Förderungen.

Fazit: Lärmschwerhörigkeit ist ein ernstes Problem in der Bauwirtschaft. Durch ein gemeinsames Engagement aller Beteiligten und die konsequente Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen kann diese Entwicklung gestoppt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Bundesallee 210
10719Berlin
Deutschland

Tel.:+49 30 85781-0
Fax:+49 800 6686688-37400

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