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EU erweitert REACH-Kandidatenliste um PFOA und weitere kritische Chemikalien

Die EU hat die REACH-Kandidatenliste um PFOA und andere kritische Chemikalien erweitert. Dies betrifft Stoffe in Textilien, Lacken und Harzen. Verbraucher erhalten Auskunftsrechte, um die Substitution dieser Substanzen zu fördern.

Neueinträge und ihre Auswirkungen auf Umwelt und Verbraucher

Die Europäische Union hat die REACH-Kandidatenliste um weitere Substanzen ergänzt, womit sie nun 144 besonders besorgniserregende Chemikalien umfasst. Deutschland hatte auf Initiative des Umweltbundesamtes (UBA) die Aufnahme von sieben umweltrelevanten Chemikalien vorgeschlagen.

Zu den neu aufgenommenen Stoffen zählt die Perfluoroktansäure (PFOA), die häufig in wetterfesten und wasserresistenten Textilien wie Outdoorjacken, Teppichen oder Möbelbezügen vorkommt. PFOA ist ein Vertreter der per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC), die wasser-, schmutz- und fettabweisende Eigenschaften verleihen. Die Chemikalie reichert sich in Nahrungsketten an und ist im menschlichen Blut nachweisbar. Ihre Stabilität führt dazu, dass sie weltweit, auch in der Tiefsee und der Arktis, in Organismen wie Eisbären, Robben und Seevögeln gefunden wird.

Besonders besorgniserregende Chemikalien gehören nicht in die Umwelt und sollten auch in Verbraucherprodukten ersetzt werden. Durch die Aufnahme eines Stoffes in die REACH-Kandidatenliste erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher besondere Auskunftsrechte, von denen sie auch Gebrauch machen sollten.

Dies betonte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Die Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste verpflichtet Hersteller und Lieferanten, Verbrauchern auf Nachfrage mitzuteilen, ob ein Produkt PFOA oder einen anderen besonders besorgniserregenden Stoff in Anteilen über 0,1 Prozent enthält. Eine Online-Anfrage ist über das UBA-Portal möglich.

Ebenfalls auf UBA-Vorschlag wurden Nonylphenolethoxylate in die Kandidatenliste aufgenommen. Diese Chemikalien, die in Harzen und Lacken vorkommen, bilden in Kläranlagen und Gewässern das hormonell wirksame Nonylphenol, welches die Fortpflanzung von Fischen schädigt. Schweden schlug die Aufnahme des giftigen Schwermetalls Cadmium und Cadmiumoxid vor, die ebenfalls als besonders besorgniserregend eingestuft wurden. Auch der Weichmacher Dipentylphthalat ist nun auf der Kandidatenliste zu finden. Über vier weitere UBA-Vorschläge steht eine Entscheidung noch aus.

Ein zentrales Ziel der europäischen REACH-Verordnung ist die schrittweise Substitution besonders besorgniserregender Chemikalien durch geeignete Alternativen. Die Aufnahme in die Kandidatenliste ist ein wichtiges Instrument hierfür. Die norwegische Umweltbehörde und das UBA planen zudem, eine EU-weite Beschränkung der Herstellung und Verwendung von PFOA vorzuschlagen, die auch importierte Produkte umfassen würde.

In der EU sind derzeit fast 12.000 Chemikalien registriert. Ein Großteil der Registrierungen stammt aus Deutschland. Die letzte REACH-Registrierungsfrist für Stoffe, die in Mengen von einer bis 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden, läuft bis zum 31. Mai 2018. In der zweiten Registrierungsperiode, die am 31. Mai 2013 endete, wurden 9.084 Registrierungsdossiers für 2.923 Chemikalien eingereicht. Das Umweltbundesamt wird weiterhin umweltrelevante Chemikalien für die REACH-Kandidatenliste vorschlagen, um deren Substitution zu beschleunigen. Die aktuelle Liste der besonders besorgniserregenden Substanzen ist auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur verfügbar.

25.06.2013

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