Allgemeines

EU-Parlament empfiehlt Neuzulassung von Glyphosat mit verkürzter Laufzeit

Das Europäische Parlament hat sich für eine siebenjährige Verlängerung der Glyphosat-Zulassung ausgesprochen, statt der ursprünglich geplanten 15 Jahre. Damit werden die Bewertungen von EFSA und BfR teilweise anerkannt. Der ZVG fordert eine 15-jährige Neuzulassung durch die Mitgliedsstaaten, deren Entscheidung im Mai erwartet wird.

Parlamentarische Entscheidung zur Glyphosat-Zulassung

Das Europäische Parlament hat sich mit knapper Mehrheit für eine Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat ausgesprochen. In seiner Sitzung vom 13. April 2016 votierten die Abgeordneten für eine Genehmigung von sieben Jahren, anstatt der ursprünglich vorgesehenen 15 Jahre. Damit erkennt das Parlament die wissenschaftlichen Bewertungen der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zumindest teilweise an.

Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG), Bertram Fleischer, kommentierte die Entscheidung wie folgt:

„Mit der Abstimmung zur Neuzulassung von Glyphosat wurde den wissenschaftlichen Ergebnissen staatlicher Bewertungsbehörden in Teilen Rechnung getragen. Ich erwarte nun, dass bei der anstehenden Abstimmung im zuständigen Ständigen Ausschuss der Mitgliedsstaaten ein positives Votum hinsichtlich der Neuzulassung von Glyphosat für 15 Jahre erzielt wird.“

Eine Entscheidung über die Wiederzulassung von Glyphosat durch die Mitgliedsländer und die EU-Kommission war Anfang März vertagt worden, da sich keine Mehrheit abzeichnete. Diese Entscheidung soll spätestens im Mai nachgeholt werden.

15.04.2016

Zurück