ZVG kritisiert unrealistische Vorgaben der EU
Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) äußert erhebliche Bedenken hinsichtlich der EU-Vorschläge zum Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Gebieten. Diese könnten die gartenbauliche Produktion in den betroffenen Regionen massiv gefährden.
Anlässlich der Sitzung des Umweltausschusses im Bundesrat zur EU-Richtlinie 2009/128 fordert der ZVG die Rücknahme und grundlegende Überarbeitung des EU-Verordnungsentwurfs.
Die Vorgaben der Verordnung sind unrealistisch und für die Betriebe nicht zumutbar. Die bislang erreichten Reduktionsfortschritte bei den Mengen und beim Risiko der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im deutschen Gartenbau sowie die vorbildliche Umsetzung der Richtlinie in Deutschland werden nicht ansatzweise berücksichtigt.
Dies erklärte der stellvertretende ZVG-Generalsekretär, Dr. Hans Joachim Brinkjans. Eine pauschale Minderung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln um 50 Prozent sei für die Betriebe nicht leistbar, da im Gartenbau keine signifikanten Reduktionspotenziale mehr gegeben seien.
Eine wirtschaftliche gartenbauliche Produktion von Obst, Gemüse, Gehölzen und Pflanzen wäre kaum oder nicht mehr möglich, was gärtnerische Unternehmen zur Produktionsaufgabe zwingen würde.
Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich vehement für vernünftige und realistische Vorgaben aus Brüssel einsetzt.
Der ZVG fordert eine ausgewogene Festsetzung machbarer Ziele, die Berücksichtigung unterschiedlicher Voraussetzungen in den Mitgliedstaaten sowie praktikable Vorgaben für Unternehmen. Die spezifischen Bedingungen der Sonderkulturen und deren Absicherung mit dem gesamten Instrumentarium des Integrierten Pflanzenschutzes, einschließlich praktikabler und wirksamer Lösungen für Lückenindikationen, müssen spezifisch berücksichtigt werden.
Forderung nach Folgenabschätzung und Alternativen
Eine fundierte und umfassende Folgenabschätzung, die bislang fehlt, ist aus Sicht des ZVG unverzichtbar. Eine Reduzierung des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in den von der Kommission angestrebten Größenordnungen sei erst dann denkbar, wenn ausreichend wirksame Alternativen wie risikoarme oder biologisch basierte Pflanzenschutzmittel zugelassen und auf dem europäischen Binnenmarkt verfügbar sind.
Grundvoraussetzung hierfür sei ein verbessertes, effizientes, zügiges und EU-harmonisiertes Zulassungsverfahren.
Der ZVG hat seine Bedenken und Kritikpunkte zur Überarbeitung der Richtlinie 2009/128 im Rahmen des Konsultationsverfahrens eingebracht. Der EU-Vorschlag der Europäischen Kommission zielt darauf ab, vermeintliche Missstände in der Umsetzung der Rahmenrichtlinie zu beheben und sieht unter anderem ein generelles Verbot der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten vor.
