UBA-Forderungen für einen besseren Umwelt- und Gesundheitsschutz
Das Umweltbundesamt (UBA) spricht sich für eine schnelle Regulierung der Fracking-Technologie aus. Es betont, dass Fracking eine Risikotechnologie darstellt und daher strenge Rahmenbedingungen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit benötigt. Solange wesentliche Risiken nicht sicher vorhersehbar und beherrschbar sind, sollte in Deutschland kein Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas stattfinden.
Fracking ist und bleibt eine Risikotechnologie - und braucht daher enge Leitplanken zum Schutz von Umwelt und Gesundheit. Solange sich wesentliche Risiken dieser Technologie noch nicht sicher vorhersagen und damit beherrschen lassen, sollte es in Deutschland kein Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas geben.
Die vom Bundeswirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium vorgelegten Eckpunkte sollen laut UBA zügig in ein Gesetz überführt werden. Bislang fehlen klare gesetzliche Vorgaben für die Fracking-Technologie. Ein zentraler Bestandteil der Gesetzesänderungen sollte ein Verbot der Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein durch eine Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes sein. Zudem sind eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Verbot in Wasserschutzgebieten für alle Formen des Frackings erforderlich.
Das UBA weist darauf hin, dass derzeit lediglich ein Moratorium von Politik und Wirtschaft existiert, Fracking jedoch nicht explizit verboten ist. Es empfiehlt eine umfassende Risikobewertung sämtlicher Fracking-Vorhaben zur Gas- und Erdölförderung, einschließlich Erprobungsmaßnahmen. Diese Bewertungen sollen fester Bestandteil einer Umweltverträglichkeitsprüfung sein, die gesetzlich verankert werden soll. Das UBA bekräftigt die Notwendigkeit, jede Form des Frackings in Wasserschutz- und Heilquellschutzgebieten sowie in anderen sensiblen Gebieten wie Einzugsgebieten von Seen und Talsperren, Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten ausnahmslos zu verbieten.
Herausforderungen bei der Aufbereitung von Flowback
Die Aufbereitung des sogenannten Flowback, des Rückflusswassers, ist laut UBA-Gutachten bislang ungelöst. Flowback ist die Spülflüssigkeit, die während und kurz nach dem Bohren und Fracken oberirdisch austritt. Sie enthält neben den verwendeten Chemikalien auch teilweise giftige Substanzen aus dem Untergrund, darunter Schwermetalle, aromatische Kohlenwasserstoffe und radioaktive Stoffe. Eine Wiederverwertung des Flowback nach gezielter Aufbereitung wäre aus Umweltsicht optimal. Die Gutachter schlagen vor, hierfür einen Anhang in der Abwasserverordnung zu entwickeln, der die Verfahren detailliert regelt.
Bei der Entsorgung des Flowback und des Lagerstättenwassers besteht noch erheblicher Forschungs- und Entwicklungsbedarf. Ein tragfähiges Entsorgungskonzept hat bislang kein Unternehmen vorlegen können.
Zum Schutz des Wassers empfiehlt das UBA ein Baseline-Monitoring. Bei Genehmigung eines Fracking-Vorhabens müsste ein Unternehmen bereits vor Beginn des Prozesses den Zustand des Grundwassers analysieren und den Behörden vorlegen. Während des gesamten Fracking-Vorgangs sowie der Gasgewinnung und des Rückbaus wäre eine engmaschige Überprüfung auf Veränderungen des Grundwasserzustands erforderlich. Dieses Überwachungsmonitoring könnte über bestehende Grundwasser-Messstellen erfolgen.
Fracking-Chemikalien-Kataster und Klimaschutz
Das UBA empfiehlt zudem die Einführung eines bundesweit rechtlich verbindlichen Fracking-Chemikalien-Katasters bei einer Bundesbehörde, ähnlich wie bei anderen Risikotechnologien. Dieses Kataster soll öffentlich zugänglich sein, um nachvollziehen zu können, welche Stoffe eingesetzt wurden und ob diese Umweltschäden verursachen können.
Die Industrie versucht ja zunehmend auf gefährlich eingestufte Stoffe zu verzichten oder zumindest mit nur schwach wassergefährdenden Stoffen zu arbeiten. Ein behördlich geführtes Kataster würde es erlauben, die von der Industrie behaupteten Fortschritte transparent nachzuvollziehen.
Der US-amerikanische Fracking-Boom wird vom UBA auch aus Klimaschutzgründen kritisch bewertet. Die Fracking-Technik wird nicht als Lösung für den Klimaschutz angesehen, die den Umstieg auf erneuerbare Energien erleichtern könnte. Stattdessen sollte sich Deutschland stärker auf nachweislich umweltverträgliche Energieformen konzentrieren und Gebäude energieeffizienter gestalten, um den Gasverbrauch zu senken.
Das vorliegende Fracking-II-Gutachten wurde einem Evaluierungsprozess unterzogen. Die vorläufigen Ergebnisse wurden in einem öffentlichen Workshop im Januar 2014 vorgestellt, und Verbände sowie Fachbehörden konnten das Gutachten kommentieren. Der Tagungsbericht zum öffentlichen Workshop wird zusammen mit dem Fracking-II-Gutachten veröffentlicht.