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OLG Karlsruhe verpflichtet städtische Tochter zu europaweiter Ausschreibung von GaLaBau-Arbeiten

Ein GaLaBau-Betrieb klagte erfolgreich gegen die Volkswohnung GmbH in Karlsruhe. Das OLG Karlsruhe entschied, dass die städtische Tochter Landschaftsbauarbeiten europaweit ausschreiben muss. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für ähnliche Bauvorhaben.

Gerichtsurteil mit weitreichenden Folgen für den Wohnungsbau

Ein Mitgliedsbetrieb des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus aus Baden-Württemberg hat erfolgreich gegen die Vergabepraxis der Volkswohnung GmbH in Karlsruhe geklagt. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschied, dass die 100-prozentige Tochter der Stadt Karlsruhe Landschaftsbauarbeiten europaweit ausschreiben muss. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für ähnliche Bauvorhaben im Wohnungsbau haben.

Das OLG Karlsruhe hob mit Beschluss vom 6. September 2023 (Az. 15 Verg 5/23) eine frühere Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg auf. Die Volkswohnung GmbH wird demnach verpflichtet, die Landschaftsbauarbeiten für das Bauvorhaben „Wohnpark Mittendrin“ in Stutensee bei fortbestehender Beschaffungsabsicht europaweit auszuschreiben.

Der GaLaBau-Betrieb hatte gerügt, dass die Volkswohnung GmbH die Landschaftsbauarbeiten im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, ohne europaweite Ausschreibung und ohne Einhaltung der Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) vergeben wollte. Das OLG Karlsruhe stufte die privatrechtlich organisierte GmbH als öffentliche Auftraggeberin ein. Begründet wurde dies unter anderem mit der Erfüllung nichtgewerblicher Aufgaben, wie der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum, und der Einbindung in den „Gesamtkonzern Stadt Karlsruhe“.

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe führt zu einer rechtskräftigen Verpflichtung zur vollständigen Einhaltung der Vergabevorschriften der VOB/A.

Wir freuen uns, dass wir unserem Mitgliedsbetrieb dabei zur Seite stehen konnten, rechtlich wirksam gegen mangelnde Transparenz bei Auftragsvergaben vorzugehen, die GaLaBau-Unternehmen benachteiligen.

Dies erklärte Martin Joos, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e. V. (VGL).

Das Urteil ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, faire und transparente Wettbewerbsbedingungen im öffentlich finanzierten Auftragsmarkt sicherzustellen.

Kommentierte Thomas Banzhaf, Präsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL). Beide Verbände hatten den Mitgliedsbetrieb während des Prozesses unterstützt.

13.12.2023

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